Plan mit Begründung
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Der aufzustellende Bebauungsplan soll einen planungsrechtlichen Rahmen zur Erhaltung des Gebietscharakters als Wochenendhausgebiet bzw. in einem Teilbereich als Ferienhausgebiet schaffen und so klarstellen, dass eine Entwicklung hin zu dauerhaftem Wohnen nach wie vor auch mit Blick auf eine dafür unzureichende Verkehrserschließung und fehlenden Siedlungsanschluss städtebaulich nicht möglich ist.
Neben der Festsetzung von Sondergebieten, die der Erholung dienen (§10 BauNVO; Sondergebiet Wochenendhäuser; Sondergebiet Ferienhäuser) sollen deshalb insbesondere Grundflächen und Gebäudehöhen begrenzt werden und örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und bauordnungsrechtliche Abstandsflächen erfolgen.
Stadt Angermünde
Fachbereich Planen und Bauen
Markt 24, 16278 Angermünde
Uwe Schwanebeck
Mail: u.schwanebeck@angermuende.de
Telefon: 03331/260077