Bebauungsplan RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ - Beteiligung zum Vorentwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Rangsdorf

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 10.01.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes RA 15-1 “Südliche Seebadallee“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2022/628).

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im Ortszentrum.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.02.2023 bis 17.03.2023 bei der Gemeinde Rangsdorf - Bauamt, Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage).

Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auch im Internet unter www.rangsdorf.de / Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen / Bürgerbeteiligungsverfahren / frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ sowie auf dem Planungsportal Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/ra15-1 einzusehen.

Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.

Ansprechperson

Frau Dr. Gossing
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-32
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: ulrike.gossing@gv-rangsdorf.de

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: yuniz.reder@gv-rangsdorf.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Vorentwurf: Begründung mit Umweltbericht und Anlagen

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Zeige 5 Einträge

Stellungnahme #1005

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer vorherigen Version dieses BPlan-Entwurfes war südöstlich der "öffentlichen Grünanlage", etwa im Bereich der "öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Bedeutung" - hier dargestellt in weiß-gelben Schrägstrichen - eine "Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Fläche für den Gemeinbedarf" ausgewiesen. Dieser Entwurf geht auf einen Mehrheitsbeschluss des zuständigen Ausschusses aus dem Sommer 2020 zurück. Die Neuapostolische Kirche hatte angeboten, im Rahmen eines Kirchenneubaus auch Räumlichkeiten zu schaffen und der diesbezüglich unterversorgten Gemeinde Rangsdorf zur Nutzung anzubieten. Die für das beabsichtigte Neubauprojekt erforderliche Fläche ist nunmehr nicht mehr ausgewiesen. Besteht seitens der Gemeinde Rangsdorf kein Interesse mehr an der Anmietung geeigneter Räumlichkeiten für ihre kommunalen Belange? Besteht seitens der Gemeinde Rangsdorf kein Interesse mehr, die Neuapostolische Kirche (Körperschaft öffentlichen Rechts) bei der Suche und dem Erwerb eines geeigneten Grundstücks zu unterstützen?

Stellungnahme #1004

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meiner gesetzlich eingeräumten Möglichkeit habe ich folgende Einwände: Erforderlicher baulicher Schallschutz gemäß DIN 4109 im Allgemeinen Wohngebiet (WA).

Um den gewünschten Innenraumpegel bei geschlossenem Fenster einzuhalten, müssen die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße für das Plangebiet bestimmt werden. Dazu müssen alle im Plangebiet vorherrschenden Schallpegel ermittelt werden. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird gemäß DIN 4109-2:2018-01 aus der Addition der vorherrschenden Lärmarten gebildet. Dies beinhaltet Verkehrs- und Anlagenlärm, aber auch Lärm von Sportstätten. Da die Differenz der Beurteilungspegel des maßgeblichen Verkehrslärms zwischen Tag und Nacht geringer als 10 dB(A) ist, erfolgt die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels zum Schutz des Nachtschlafes für den Nachtzeitbereich mit einem Zuschlag von 10 dB(A). Für mögliche schutzbedürftige gewerbliche Nutzungen wird abweichend der Tageszeitraum zur Beurteilung herangezogen. Aufgrund der räumlichen Nähe der geplanten WA- und MU-Flächen im Plangebiet wird als Ansatz zur sicheren Seite für Aufenthalts-räume in Wohnungen und Ähnliches (u. Ä.) die Bestimmung der erforderlichen Bau-Schalldämm-Maße für den Nachtzeitbereich unter Verwendung des Immissionsrichtwerts der TA Lärm für urbane Gebiete von 45 dB(A) durchgeführt. Zur Beurteilung der Schutzansprüche ist die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan RA 15-1 »Südliche Seebadallee« in der Gemeinde Rangsdorf beauftragt worden. In dieser Schallschutzuntersuchung sind nicht alle Schallquellen berücksichtigt worden. In der vorliegenden Grafik wird unterstellt, dass der Bereich des Platzes der Deutschen Einheit eine Spielplatzfläche (geplant) ist, bzw. planungsrechtlich gesichert werden soll. Diese Fläche ist als Spielplatzfläche für Kinder von 3-14 Jahren nicht als Lärmquelle zu betrachten. Kinderspielplätze, die nach ihrer Ausstattung für Kinder bis zu 14 Jahren eingerichtet sind, sind jedenfalls mit Ausnahme von sog. Bolzplätzen sozialadäquate Einrichtungen innerhalb einer Wohnbebauung. Insoweit besteht ein Unterschied zu Sportanlagen. Der in der Spielplatzfläche errichtete Bolzplatz ist aber nicht nur den Kindern bis zum 14. Lebensjahr vorbehalten, sondern vor allem der spielerischen und sportlichen Betätigung von Jugendlichen und qjunger Erwachsener. Bolzplätze wie diese Anlage sind als Anlage für sportliche Zwecke zu behandeln.Bei Bolzplätzen ist die Zumutbarkeitsgrenze für Lärmimmissionen durch eine Würdigung aller maßgeblichen Umstände der konkreten Situation, insbesondere der Gebietsart und der tatsächlichen Verhältnisse ("tatrichterliche Würdigung"), zu bestimmen. Die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) sind als Anhaltspunkte heranzuziehen, die Bestimmungen über die Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren sind entsprechend anzuwenden. Der vom Bolzplatz ausgehende Lärm, den das durch die Korb und das Ballfanggitter möglicheBallspiel auslöst, ist erheblich. Die Schalltechnische Untersuchung hat den Bolzplatz nicht bewertet und ist daher zu bemängeln. BSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan RA 15-1 »Südliche Seebadallee« in der Gemeinde Rangsdorf vom 27. Januar 2023 Erstellt von HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH Es wird darauf hingewiesen, dass die Abstände zum Allgemeinen Wohngebiet (WA) Mindestabstände zu Wohngebäuden einzuhalten sind. Es ist eine Vereinbarkeit von Bolzplätzen und Wohnbebauung mit einem Mindestabstand von 80 bis 100 Metern vorauszusetzen. Ein solcher Abstand werde hier deutlich unterschritten. Dieser beträgt zu den vorhandenen Wohnhäusern zwischen 30 bis 40 m.

Anwohner in der Puschkinstraße

Stellungnahme #1003

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Einwendung zum Bebauungsplan RA 15-1 »Südliche Seebadallee« in der Gemeinde Rangsdorf

Im Rahmen meiner/unserer gesetzlich eingeräumten Möglichkeit habe ich/wir folgende Einwände:

Erforderlicher baulicher Schallschutz gemäß DIN 4109 im Allgemeinen Wohngebiet (WA).

Um den gewünschten Innenraumpegel bei geschlossenem Fenster einzuhalten, müssen die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße für das Plangebiet bestimmt werden. Dazu müssen alle im Plangebiet vorherrschenden Schallpegel ermittelt werden. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird gemäß DIN 4109-2:2018-01 aus der Addition der vorherrschenden Lärmarten gebildet. Dies beinhaltet Verkehrs- und Anlagenlärm, aber auch Lärm von Sportstätten.

Da die Differenz der Beurteilungspegel des maßgeblichen Verkehrslärms zwischen Tag und Nacht geringer als 10 dB(A) ist, erfolgt die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels zum Schutz des Nachtschlafes für den Nachtzeitbereich mit einem Zuschlag von 10 dB(A). Für mögliche schutzbedürftige gewerbliche Nutzungen wird abweichend der Tageszeitraum zur Beurteilung herangezogen. Aufgrund der räumlichen Nähe der geplanten WA- und MU-Flächen im Plangebiet wird als Ansatz zur sicheren Seite für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Ähnliches (u. Ä.) die Bestimmung der erforderlichen Bau-Schalldämm-Maße für den Nachtzeitbereich unter Verwendung des Immissionsrichtwerts der TA Lärm für urbane Gebiete von 45 dB(A) durchgeführt.

Zur Beurteilung der Schutzansprüche ist die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan RA 15-1 »Südliche Seebadallee« in der Gemeinde Rangsdorf beauftragt worden. In dieser Schallschutzuntersuchung sind nicht alle Schallquellen berücksichtigt worden. In der schalltechnische Untersuchung wird unterstellt, dass der Bereich des Platzes der Deutschen Einheit eine Spielplatzfläche (geplant) ist, bzw. planungsrechtlich gesichert werden soll. Diese Fläche ist als Spielplatzfläche für Kinder von 3-14 Jahren nicht als Lärmquelle zu betrachten.

Kinderspielplätze, die nach ihrer Ausstattung für Kinder bis zu 14 Jahren eingerichtet sind, sind jedenfalls mit Ausnahme von sog. Bolzplätzen sozialadäquate Einrichtungen innerhalb einer Wohnbebauung. Insoweit besteht ein Unterschied zu Sportanlagen.

Der in der Spielplatzfläche errichtete Bolzplatz ist aber nicht nur den Kindern bis zum 14. Lebensjahr vorbehalten, sondern vor allem der spielerischen und sportlichen Betätigung von Jugendlichen und junger Erwachsener. Bolzplätze wie diese Anlage sind als Anlage für sportliche Zwecke zu behandeln.

Bei Bolzplätzen ist die Zumutbarkeitsgrenze für Lärmimmissionen durch eine Würdigung aller maßgeblichen Umstände der konkreten Situation, insbesondere der Gebietsart und der tatsächlichen Verhältnisse ("tatrichterliche Würdigung"), zu bestimmen. Die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) sind als Anhaltspunkte heranzuziehen, die Bestimmungen über die Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren sind entsprechend anzuwenden. Der vom Bolzplatz ausgehende Lärm, den das durch die Tore, dem Korb und das Ballfanggitter mögliche Ballspiel auslöst, ist erheblich.

Die Schalltechnische Untersuchung hat den Bolzplatz nicht bewertet und ist daher zu bemängeln.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan RA 15-1 »Südliche Seebadallee« in der Gemeinde Rangsdorf vom 27. Januar 2023, erstellt von HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abstände zum Allgemeinen Wohngebiet (WA) Mindestabstände zu Wohngebäuden einzuhalten sind. Es ist eine Vereinbarkeit von Bolzplätzen und Wohnbebauung mit einem Mindestabstand von 80 bis 100 Metern vorauszusetzen. Ein solcher Abstand werde hier deutlich unterschritten. Dieser beträgt zu den vorhandenen Wohnhäusern zwischen 30 bis 40 m.

Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten zum Entwurf des Bebauungsplans RA 15-1 Stellung nehmen.

In einem Entwurf des Bebauungsplans aus dem Jahr 2020 wurde zum Bau eines neuen Kirchengebäudes ein Grundstück der Evangelischen-Kirche als Baufläche ausgewiesen. (Flurstück 404) Diese Fläche ist in dem aktuellen Entwurf nun nur noch als Grünfläche gekennzeichnet.

Seit mehreren Jahren sucht unsere Neuapostolische Gemeinde ein Grundstück zum Bau eines neuen Kirchengebäudes. Derzeit befindet sich unsere Versammlungsstätte in einem kleinen angemieteten Gebäude in derSeebadallee 48. Nach den Coronaeinschränkungen lebt unsere Kirchengemeinde wieder auf. Sie gibt den Kindern bis zu den Senioren eine harmonische Gemeinschaft und belebende soziale Kontakte. Die Aktivitäten beziehen sich nicht nur auf die Sonntage, sondern durchziehen den Alltag der gesamten Gemeinde.

Wir würden uns sehr freuen, wenn dieses Grundstück für den Bau eines Kirchengebäudes freigegeben werden kann, bzw. uns ein alternatives Grundstück angeboten wird. (z.B. Grundstück neben der Feuerwehr Flur 1294)

Vielen Dank und freundliche Grüße

Ilona & Christian Grunow (Chorsängerin / Priester und stellv. Vorsteher der neuapostolischen Gemeinde Rangsdorf)

Stellungnahme #1000

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ich bin durch Zufall auf den Bebauungsplan RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ gestoßen und möchte die Möglichkeit nutzen, meine Meinung dazu zu äußern.
Rangsdorf war mal ein sehr schöner Ort. Oft hörte man den Satz "Wir wohnen da wo Andere Urlaub machen". In den letzten Jahren war der Satz immer seltener geworden. Je mehr gebaut wurde, desto mehr Charme hat der Ort an dem See verloren. In einigen kleinen Ecken ist dieser Charme jedoch noch zu finden, zum Beispiel in kleinen Gartenparzellen oder Äckern und Wiesen zwischen den Bewohnten Flächen. Orte, an denen man Ruhe findet und welche Heimat sind für unglaublich viele Tiere. Auf den ersten Blick brauchen wir die kleine Krabbeltiere nicht welche in den Äckern leben. Wir Menschen finden sie häufig lästig und möchten sie loswerden. Dennoch gehören die kleinen Tierchen zu einem Kreislauf der Natur und sind ein wichtiger Bestandteil in ihm. Wir Menschen zerstören diesen Kreislauf, dabei sind wir auf ihn angewiesen. Was machen wir denn wenn die Bienen nicht mehr unsere Pflanzen bestäuben weil sie kein Platz mehr haben zum Leben? Oder die Vögel weg sind weil wir alle Bäume abgeholzt haben?
Der Grundwasserspiegel senkt sich bereits seit vielen Jahren. Wenn ich höre, dass noch vor 30-40 Jahren ein einfaches Rohr im Boden einen Brunnen dargestellt und Trinkwasser geliefert hat, ist das mit dem Anblick der gelblichen Brühe die heute aus dem Boden kommt für mich sehr schwer vorstellbar. Der Rangsdorfer See führt seit Jahren immer weniger Wasser. Dass quasi "um die Ecke" eine Tesla Fabrik zusätzlich noch Unmengen an Wasser aus dem Boden zieht kommt noch hinzu und hilft uns auch nicht unbedingt. Woher soll das Wasser kommen wenn es alle ist? Wir können nicht unendlich immer weiter konsumieren und Alles ist immer für uns da, das betrifft auch das Wasser.
Was ich damit sagen möchte, und dafür zitiere ich Jane Fonda: "Wir gehen mit der Erde um, als hätten wir eine zweite im Kofferraum." Wir müssen anfangen die Natur zu schützen und erstmal den Platz nutzen der da ist. Rangsdorf ist voll. Mit neuen Wohngebieten die gebaut werden, kommen neue Zufahrtsstraßen um die bisherigen zu entlasten. Die versiegelten Flächen können kein Sauerstoff mehr produzieren, keinen Unterschlupf für Tiere bieten und kein Regenwasser auffangen. Daher bitte ich Sie, das Bebauen von neuen Flächen zu stoppen, beziehungsweise gar nicht erst zu beginnen. Wir sägen so an dem Ast auf dem wir selber sitzen.

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