Bebauungsplan RA 9-7 „Bücker-Werke“ - Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zum 2. Entwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Rangsdorf

Planungsanlass

Ziel der Planung ist die städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebietes.
Durch die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Bücker-Werke und der Randbereiche des Flugfeldes soll die zivile Anschlussnutzung einer ehemaligen Militärliegenschaft ermöglicht werden. Planungsziel ist die Entwicklung eines alters- und familiengerechten Wohnquartiers mit den erforderlichen Erschließungsanlagen, insbesondere der als „Ost-West-Verbinder“ bezeichneten Verbindungsstraße zwischen Stauffenbergallee und der Anbindung an den „Nord-Süd-Verbinder“.

Ansprechperson

Frau Dr. Gossing
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-32
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: ulrike.gossing@gv-rangsdorf.de

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: yuniz.reder@gv-rangsdorf.de

Aktuelle Mitteilungen

Erneute Auslage

Mit der erneuten Auslage werden versehentlich bei der Auslegung des 1. Entwurfs nicht ausgelegte fachgutachterliche Unterlagen mit ausgelegt.

Da im Rahmen der ersten formellen Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes RA 9-7 „Bücker-Werke“ bereits Stellungnahmen und Hinweise eingegangen sind, wurden diese geprüft und nach Prüfung und Abwägung mit berücksichtigt.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Gutachten und Fachbeiträge - Boden und Altlasten

Gutachten und Fachbeiträge - Grünordnung, Natur- und Artenschutz

Gutachten und Fachbeiträge - Verkehr und Verkehrslärm

Umweltbezogene Stellungnahmen

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Zeige 4 Einträge

Stellungnahme #1003

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Die Motorenprüfstände bilden mit der Einfliegerhalle ein Ensemble, sind jedoch nicht im Bebauungsplan RA7-9 (BPl) als Denkmal gekennzeichnet, diese Kennzeichnung ist nachzuholen.

Die Flugfeldrandbebauung in den BPl-Flächen WA19 und WA12 ist derzeit mit bis zu 3 Geschossen geplant. Um einen Park-Charakter und einen fließenden Übergang vom Ort in die Landschaft zu haben, sollten hier nur zwei Vollgeschosse vorgesehen werden, die sich auch in die schon vorhandene Bebauung von Rangsdorf am Siedlungsrand besser einfügen würde. Die Unterscheidung von WR5a und b ist aus vorgenannten Überlegungen wenig sinnvoll und WR5 sollte aus meiner Sicht aussschließlich zweigeschossig bebaut werden.

Die Idee des "Ortsteilplatzes" erscheint sehr sinnvoll und ist sehr zu begrüßen, zumal er beinah in der Mitte der neuen Siedlung liegt.

Die Sonderfläche SO1 ist zwar durch ihre Zuordnung zur Bahnlinie erstmal am Rand des BPlG planerisch sinnvoll plaziert, aber durch die umständliche Verkehrsführung zum erreichen aus dem westlichen teil des BPlG als "zu weit vom Schuß" zu bezeichnen. Die Gemeinde Zossen hatte eine ähnliche Ecke gehabt, diese wurde jedoch von der Bevölkerung nicht angenommen wurde. Ohne einfache Möglichkeit des Erreichens, die gewissermaßen auf dem Weg liegt, werden es Gewerbetreibende in der Lager sehr schwer haben.

Die Nutzungsmöglichkeit der Denkmale ist durch Lage in reinen Wohngebieten aus meiner Sicht nicht hinreichend Flexibel möglich. Die Ausweisung als Mischgebiet würde hier mehr möglichkeiten der Nutzung eröffnen, die dann auch längerfristigen Bestand versprechen.

Stellungnahme #1002

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Das Verkehrsgutachten setzt eine mit "Nord-Süd-Verbinder" bezeichnete Straße voraus (im folgenden (NSV) benannt, die parallel zur Bahnlinie vom Kreisverkehr Seebad-Allee bis an das Bebauungsplangebiet RA 9-7 (BPlG)heranführt, jedoch weder Bestandteil des vorgelegten BPlG noch einer anderen, die rechtzeitige Fertigstellung gewährleistenden Planung ist.

Das Verkehrsgutachten betrachtet nur die Leistungsfähigkeit der beiderseits der Bahnline vorhandenen Kreisverkehre, jedoch nicht die Leistungsfähigkeit der Einmündung Birkenallee (im folgenden mit (1) bezeichnet) - Seebadallee sowie die Einmündung Puschkinstraße (im folgenden mit (3) bezeichnet) - Seebadallee. Vorbezeichnete Einmündungen müssen in der Bauphase und bei nur teilweiser Verwirklichung des Projekts die zusätzlichen Verkehrsströme aufnehmen, denn zusammen mit der Staufenbergallee (2) bilden (1)-(2)-(3) eine schon heute vorhandene Schleife, die den westlichen Teil des BPlG ohne weitere Straßenbauprojekte erschließt. Durch teilweise Fertigstellung der mit Ost-West-Verbinder (OWV) bezeichntenStraße im BPlG und der Walther-Rathenau-Straße (4) ist die Schleife (1)-(2)-(4)-(3) nutzbar, ganz ohne den nicht im BPlG aufgenommenen Nord-Süd-Verbinder.

Das Verkehrsgutachten ist deshalb als unzureichend und für die Wirkung des BPlG auf den Verkehr als unvollständig zu bezeichnen. Vor einem weiteren Voranschreiten im Ablaufplan zum Bebauungsplan RA 9-7 sind noch nicht betrachteten Einflüsse zu untersuchen. Alternativ kann durch Aufnahme des NSV in das BPlG die Sicherheit der verkehrstechnischen Erschließung wie geplant gewährleistet werden. Weiter ist darzulegen, durch welche Maßnahmen die als reine Anwohnerstraßen behandelten Walter-Rathenau-Str., Krumminer Straße, Usedommer Straße, Banziner Allee und Binzer Allee diese Charakter behalten werden.

Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Im Gutachten wird an mehreren Punkten (z.B. Seite 8 "Der Bahnübergang an der Pramsdorfer Straße soll perspektivisch durch eine leistungsfähige Straßenüberführung ersetzt werden. Damit soll die Unterführung der Bahn in der Ortsmitte östlich der Seebadallee entlastet werden. Gleichzeitig soll damit die "Sackgassensituation" der Ortsteile westlich der Bahn aufgehoben werden.") vorrausgesetzt, dass eine Anbindung an die Pramsdorfer Straße erfolgt. Die Pramsdorfer Straße liegt in einem geschützten Gebiet. Ein Ausbau ist daher fraglich und kann bei der gutachterlichen Bewertung nicht vorrausgesetzt werden. siehe auch seite 9 "Mit dem Anschluss an die Pramsdorfer Straße ist neben den Anbindungen über die Kienitzer Straße und den Weidenweg eine weitere Anbindung an die weiter östlich verlaufende Bundes-straße B 96 gegeben."

Seite 14 "Für die denkmalgeschützten Hallen wurden Konzepte für Nutzungen als Schule, Campus für Freiberufler, Co-Working-Bereiche und Ähnliches sowie zum Wohnen entwickelt." - Die Aussage ist falsch. Eine Schule ist in der Planung (leider) nicht mehr vorgesehen.

Seite 23 "Fluglärm ist im Untersuchungsgebiet nicht zu berücksichtigen." Dies ist falsch, speziell bei Starts am BER in Ostrichtung führen die Hauptflugbewegung in Richtung Westen über das Baugebiet. DIes auch noch bei Steigflug der Flugzeuge. Der Fluglärm ist im Gutachten zu berücksichtigen.

Seite 26 "Allerdings wird in der vorliegenden Untersuchung die Beurteilungsvorschrift nach Nr. 7.4 der TA Lärm sinngemäß für die Bewertung der Auswirkungen des zusätzlichen durch die Planun-gen im Bebauungsplan RA 9-7 induzierten Verkehrs angewendet. Davon betroffen sind insbesondere bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 96:
– Kienitzer Straße in der Ortdurchfahrt Rangsdorf
– Pramsdorfer Straße in den Ortsdurchfahrten Pramsdorf und Groß-Machnow"
Hier wird ausdrücklich auf die Einbindung an die B96 hingewiesen. In der Verkehrsanalyse erfolgt dies nicht. Die Gutachten sind nicht deckungsgleich. Die Verkehrsanalyse ist auf die Knotenpunkte mit der B96 auszuweiten.

Seite 30 "4.2.2 Berechnungsgrundlagen für den geplanten Sportplatz in den Baugebieten SO2 und SO3" Eine Errichtung eines Sportplatzes ist (leider) nicht mehr geplant. Siehe auch Seite 44 "5.3 Sportlärm", Seite 51 "6.4 Sportanlagenlärm" und z.B. Seite 84 ".1.2 Sportanlagenlärm". Die neue Nutzung ist im Schallgutachten zu berücksichtigen.

Seite 51 "Tabelle 17: Ausgangswerte des Schienenverkehrs 2030 und längenbezogene Schallleistungspegel LW'A,0 m in 0 m über Schienenoberkante" sind keine S-Bahnen aufgeführt. Da nach den aktuellen Planungen Rangsdorf Endpunkt der S-Bahn wird, ist auch von geparkten Zügen an der Grenze zum Baugebiet auszugehen und entsprechend zu berücksichtigen.

Seite 57 "Nachts wird der schalltechnische Orientierungswert von 45 dB(A) im gesamten Plangebiet überschritten. Die Überschreitung des Schwellenwerts der Gesundheitsgefährdung nachts von 60 dB(A) (rot) reicht ohne abschirmende Bebauung bis zu ca. 100 m in das Plangebiet hinein." Hier wird ausdrücklich auf die notwendige Bebauung an der Bahnstrecke zum Schutz der weiteren Bebauung hingewiesen. Eine Festlegung das diese Gebäude dann aber auch als erstes zu errichten sind , erfolgt nicht. Dies ist baurechtlich festzulegen. Siehe auch Seite 58/59 "Das vorliegende Bebauungskonzept mit den geschlossenen 12 m hohen Blöcken am östlichen Rand der Baugebiete WA15b, WA16b und WA17b stellt für die östlich daran anschließenden Bauflächen und Gebäude eine wirksame Abschirmung dar.".
Alternativ müssten für alle Gebäude eine detaillierte Betrachtung der Schallwerte OHNE Gebäude an der Bahnstrecke erfolgen. Oder die Gebäude können erst genutzt werden, wenn auch die Bebauung an der Bahnstrecke erfolgt ist.
Alternativ ist die vorgeschlagene Schallschutzwand Seite 69 "7.1.6.1 Allgemeines und Beschreibung der Lärmschutzwand" als pflichtige Bauauflage zu definieren.

Seite 64 "Im Vergleich zum Bestand würde die Verkehrsmenge auf dem westlichen Abschnitt 1 (zwischen den Kreisverkehrsplätzen Kienitzer Straße/Seebadallee und Kienitzer Straße/Stadtweg) von ca. DTV = 12.300 Kfz/24 h auf rund 21.900 Kfz/24 h zunehmen. Im PPF B ergibt sich auf demselben Abschnitt eine Verkehrsmenge von 17.500 Kfz/24 h."
Auch hier stimmen die Annahmen zwischen der Verkehrsanalyse und dem Schallgutachten nicht überein. Die Gutachten sind enstprechend anzupassen.

Seite 65 "Durch das geplante Wohngebiet im B-Plan RA 9-7 nehmen die gesamten Verkehrslärmimmissionen im ungünstigsten Fall (Prognoseplanfall A) um maximal 2,7 dB(A) zu. Im Prognoseplanfall B fällt die Zunahme des Verkehrslärms wegen der geringeren Erhöhung der Verkehrsmenge moderater aus und beträgt maximal 1,5 dB(A). Zu beachten ist außerdem, dass im Prognosenullfall nachts bereits an nahezu allen IO der Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) überschritten wird. Die Zusatzbelastung durch das Planvorhaben kommt zu der hohen Vorbelastung durch Verkehrslärm hinzu."
Die notwendige Ertüchtigung der Wohngebäude ist zu benennen. Was für Maßnahmen müssen ergriffen werden um die nächtlichen Grenzwerte in Schlaf-/Innenräumen an der Kienitzer Straße / Stadtweg einzuhalten?
Die Annahme, das der Ausbau der Pramsdorfer Straße erfolgt ("Um die Zusatzbelastung auf der Kienitzer Straße so gering wie möglich zu halten, sollte der Vollausbau des Nord-Süd-Verbinders mit Straßenüberführung (EÜ Pramsdorf) im Süden und Anbindung an die Pramsdorfer Straße möglichst zeitgleich mit dem Ausbau des Plangebiets realisiert werden.") ist nicht belastbar. Die Pramsdorfer Straße liegt in einem geschützten Gebiet. Der Ausbau ist planungsrechtlich nicht gesichert. Daher ist hier eine Betrachtung OHNE den Ausbau der Pramsdorfer Straße notwendig.
Die Festlegung "...Anbindung an die Pramsdorfer Straße möglichst zeitgleich mit dem Ausbau des Plangebiets realisiert werden." ist nicht nur als Empfehlung darzustellen, sondern als pflichtige Auflage.

Stellungnahme #1000

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Die aufgeführten Ermittlungen zum Verkehrsaufkommen sind nicht schlüssig.

1. Die Zählung erfolgte zu Coronazeiten mit entsprechenden Einschränkungen wie z.B. Homeoffice und Online Schule. Hier sind die Zählungen zu normalen Schulzeiten ohne Sondereinflüsse wie z.B. Corona neu zu erstellen.

2. Die Betrachtung erfolgte nur bis zum Knotenpunkt Kienitzer Straße / Stadtweg. Die Kreuzungspunkte zur B96 wurden überhaupt nicht betrachtet, stellen aber bereits jetzt die Haupt-Staustellen in Rangsdorf dar. Die Knotenpunkte zur B96 sind in die Analysen einzubeziehen, da ansonsten keine belastbare Vorhersage zu den zukünftigen Verkehrsbelastungen in Rangsdorf erfolgen kann.
Die Aussage auf Seite 18 Pkt. 4.2.3 "In der Knotenzufahrt Kienitzer Straße werden in 95 % der Zeit Rückstaulängen von bis zu 19 Pkw-Einheiten (rund 114 m) verzeichnet." entspricht nicht der QSV C, dies ist bereits D bzw. schlechter. Speziell da damit bereits die Parkplatzzu- und -ausfahrt der Nahversorger (Netto) zugestellt sind. Auch Pkt. 4.2.4.2.

3. Die Annahme des Ausbaues der Pramsdorfer Straße ist nicht belastbar. Die zu errichtende Brücke und der Ausbau der Pramsdorfer Straße müsste in einem geschützten Gebiet erfolgen. Hier ist zuert eine Baugenehmigung zum Ausbau der Pramsdorfer Straße einzuholen. Alternativ ist bei den Verkehrsanalysen der Fall zu betrachten, das KEIN Ausbau der Pramsdorfer Straße erfolgt. Also der gesamte Verkehr durch den Tunnel fließen muss.

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