03/20 "Businesspark Waltersdorfer Dreieck"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Gemeinde SchönefeldPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 20.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/20 "Businesspark Waltersdorfer Dreieck" [04/2021] beschlossen.
Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebietes zur Stärkung des wirtschaftlichen Handlungsschwerpunktes Waltersdorf.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03/20 ʺBusinesspark Waltersdorfer Dreieckʺ befindet sich nördlich der alten Ortslage von Waltersdorf im Autobahndreieck Waltersdorf und besteht aus den Flurstücken 537, 539, 700, 706, 708 und 710 der Flur 1, Gemarkung Waltersdorf (laut Vermessungsplan).
Er umfasst eine Fläche von fast 8,1 ha.
Ansprechperson
Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de