vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wolfswinkel 41“

Storkow (Mark)

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Storkow (Mark)

Planungsanlass

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 den Entwurf in der Fassung vom Juli 2021 samt Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag (Fassung vom 21.07.2020) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wolfswinkel 41“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Ansprechperson

Herr Mombrei
Tel.: (033678) 68-413
E-Mail: mombrei@storkow.de

Aktuelle Mitteilungen

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Umweltprüfung (vorliegende umweltrelevante Informationen)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende verfügbare umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme mit ausgelegt:

Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Boden (insb. Versiegelung), Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung; eine Bewertung erfolgt im Umweltbericht. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

In Fachgutachten, umweltrelevanten Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange aus der Behörden-beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie im Umweltbericht befinden sich im Hinblick auf die Wirkfaktoren der beabsichtigten planungsrechtlichen Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Erholung mit Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet umweltrelevante Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

  • Schutzgut Mensch: Aussagen zu Verkehrslärm, Wohnumfeldfunktionen, Verkehrsbelastung und Auswirkungen

  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Aussagen zum Bestand, Auswirkungen der Planung, Informationen zum archäologischen Interessensgebiet

  • Schutzgut Boden: Aussagen zu Bodenfunktion und Eigenschaften, Versickerungsmöglichkeiten, Eingriff und Ausgleich

  • Schutzgut Wasser: Aussagen zu Funktion und Zustand des Grundwassers, Oberflächen-gewässer, Löschwasserversorgung, Vermeidungs-, Minderungs-und Ausgleichsmaßnahmen,

  • Schutzgut Klima und Luft: Aussagen zu Klimatischen Funktionen, Frischluftentstehung

  • Schutzgut Biotopstruktur, Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten (vorläufig): Aussagen zu Funktion und Zustand, zum Vorkommen von Arten, artenschutzrechtliche Bewertung, Vermeidungs- u. Verminderungsmaßnahmen

  • Schutzgut Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung: Aussagen zum Landschaftsbild, Einfügung der Planung in das Landschaftsbild, Auswirkungen, landschaftsgerechte Gestaltung

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht (Fassung vom Juli 2021) können im Rahmen der Auslegung folgende Unterlagen eingesehen werden:

Artenschutzfachbeitrag (Fassung vom 21.07.2020)

  • Methodisches Vorgehen, Beschreibung der Wirkfaktoren und Bestandsdarstellung vorhandener Lebensräume

  • Hinweise zu Maßnahmen

Stellungnahme des Landkreises Oder-Spree vom 22.01.2021

  • Hinweise zur Abwasserentsorgung (Abwassersammelgruben)

  • Hinweise zur Flächeninanspruchnahme

  • Hinweise zur Beseitigung von Niederschlagswasser, Versickerungsflächen

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt zum Vorentwurf vom 19.01.2021

  • Hinweis zum Immissionsschutz

Stellungnahme des Landesbetriebes Forst, untere Forstbehörde vom 02.02.2021

  • keine Betroffenheit

Stellungnahme vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Scharmützselsee-Storkow/Mark“ vom 01.02.2021

  • Hinweise zur Abwasserentsorgung

Stellungnahme vom Wasser- und Landschaftspflegeverband "Untere Spree" vom 05.01.2021

  • Keine Betroffenheit, Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen.

Umweltrelevante Stellungnahmen von Bürgern aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.