Bebauungsplan "Wohngebiet Nördlicher Wolfswinkel"

Storkow (Mark)

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Storkow (Mark)

Planungsanlass

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 den Entwurf in der Fassung vom Mai 2021 samt Begründung und faunistischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Wohngebiet Nördlicher Wolfswinkel“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Ansprechperson

Herr Mombrei

Tel.: (033678) 68-413

E-Mail: mombrei@storkow.de

Aktuelle Mitteilungen

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

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Umweltprüfung (vorliegende umweltrelevante Informationen)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende verfügbare umweltbezogene Informa-tionen zur Einsichtnahme mit ausgelegt:

- Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Boden (insb. Versiegelung), Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Land¬schaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung; eine Bewertung erfolgt im Umweltbericht. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

- In Fachgutachten, umweltrelevanten Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie im Umweltbericht befinden sich im Hinblick auf die Wirkfaktoren der beabsichtigten planungsrechtlichen Ausweisung eines Wohngebietes umweltrelevante Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

o Schutzgut Mensch: Aussagen zu Verkehrslärm, Schallschutz, erholungsrelevante Grünstruk¬turen, Wohnumfeldfunktionen, Verkehrsbelastung und verkehrliche Erschließung

o Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Aussagen zum Bestand, Auswirkungen der Planung, Informationen zum archäologischen Interessensgebiet

o Schutzgut Boden: Aussagen zu Bodenfunktion und Eigenschaften, Versickerungsmöglich-keiten, Eingriff und Ausgleich

o Schutzgut Wasser: Aussagen zu Funktion und Zustand des Grundwassers, Oberflächenent-wässerung und Rückhaltemaßnahmen, Löschwasserversorgung, Vermeidungs-, Minderungs-und Ausgleichsmaßnahmen,

o Schutzgut Klima und Luft: Aussagen zu Klimatischen Funktionen, Frischluftentstehung

o Schutzgut Biotopstruktur, Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten (vorläufig): Aussagen zu Funktion und Zustand, zum Vorkommen von Arten, artenschutzrechtliche Bewertung, Vermeidungs- u. Verminderungsmaßnahmen

o Schutzgut Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung: Aussagen zu Verände¬rungen des Landschaftsbildes, Einfügung der Planung in das Landschaftsbild, landschaftsge¬rechte Gestaltung

- Umweltrelevante Stellungnahmen von Bürgern aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht können im Rahmen der Auslegung folgende Unterlagen eingesehen werden:

- faunistischer Fachbeitrag

- Stellungnahme des Landkreises Oder-Spree zum Vorentwurf,

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt zum Vorentwurf,

- Stellungnahme des Landesbetriebes Forst, untere Forstbehörde zum Vorentwurf.