Planungsdokumente: Bebauungsplan "Erweiterung Grenzweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.1 Flächennutzungsplan Stadt Finsterwalde

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Finsterwalde aus dem Jahr 2006 als vorbereitende Bauleitplanung beinhaltet für den Geltungsbereich des Bebauungsplans die Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen/Gartenanlagen, einer Wohnbaufläche und im Osten die Teilfläche eines Sondergebiets für Garagen.

Für die Entwicklung des Bebauungsplans macht sich die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Planverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel durchgeführt (Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB).

Abb. 3: Auszug Flächennutzungsplan der Stadt Finsterwalde 2006

Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB

Im Rahmen der 6. Berichtigung in Folge des Bebauungsplans "Grenzweg" erfolgte eine Ausweisung von Wohnbauflächen anstelle von Flächen für die Landwirtschaft. Die 6. Berichtigung ist am 20.09.2019 wirksam geworden. Nachfolgende Abbildung zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grenzweg“ mit den darin enthaltenen Wohnbauflächen.

Abb. 4: 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans

Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB

1.3.2 Landschaftsplan Stadt Finsterwalde

Für die Stadt Finsterwalde liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahr 2004 vor.

Aus dem Landschaftsplan sind keine konkreten Darstellungen/ Maßnahmen zu entnehmen, die für den vorliegenden Bebauungsplan relevant sind. Der Rückbau der entlang des Grenzweges verlaufenden, ortsbildbeeinrächtigenden Hochspannungsleitung (110 kV) und deren Verlegung als Erdkabel ist bereits erfolgt und dieses Entwicklungsziel somit umgesetzt. Die flächigen Darstellungen werden im Zuge der geplanten Fortschreibung des Landschaftsplans an die aktuelle Bauleitplanung angepasst.

Abb. 5: Auszug Landschaftsplan Stadt Finsterwalde, 2004

1.3.3 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Finsterwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat am 22.04.2009 das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Finsterwalde“ in der Fassung vom März 2009 (CIMA Beratung und Management GmbH, Leipzig) beschlossen. Dieses Konzept ist als informeller Rahmenplan auf den Schutz der Nahversorgung sowie auf die Sicherung und Entwicklung der beiden zentralen Versorgungsbereiche der Stadt ausgerichtet. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung, insbesondere zur Steuerung der Siedlungsentwicklung.

Zum Schutz des Einzelhandels im Stadtzentrum sind generell keine neuen zentrenrelevanten Einzelhandelsstandorte außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche zugelassenen. Bereits vorhandene Standorte stehen unter Bestandsschutz.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2020 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Finsterwalde in der Fassung vom 03.12.2019 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB fortgeschrieben.

Die bestehenden Hauptzentren der Versorgung

  • „Innenstadt Finsterwalde“,
  • „Südpassage / Sängerstadt-Center“ und
  • „Schacksdorfer Straße“

sind als geschützte Bereiche und Investitionsvorranggebiet ausgewiesen.

Beschlossen wurden zudem die „Finsterwalder Sortimentsliste“ der nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimente, die Steuerungsempfehlungen zur Ansiedlung der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente sowie drei Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet.

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Erweiterung Grenzweg“ liegt außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungsstandorten der Stadt Finsterwalde.