1.3.1 Flächennutzungsplan Stadt Finsterwalde
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Finsterwalde aus dem Jahr 2006 als vorbereitende Bauleitplanung beinhaltet für den Geltungsbereich des Bebauungsplans die Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen/Gartenanlagen, einer Wohnbaufläche und im Osten die Teilfläche eines Sondergebiets für Garagen.
Für die Entwicklung des Bebauungsplans macht sich die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Planverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel durchgeführt (Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB).
Abb. 3: Auszug Flächennutzungsplan der Stadt Finsterwalde 2006
Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB
Im Rahmen der 6. Berichtigung in Folge des Bebauungsplans "Grenzweg" erfolgte eine Ausweisung von Wohnbauflächen anstelle von Flächen für die Landwirtschaft. Die 6. Berichtigung ist am 20.09.2019 wirksam geworden. Nachfolgende Abbildung zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grenzweg“ mit den darin enthaltenen Wohnbauflächen.
Abb. 4: 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans
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