Planungsdokumente: Bebauungsplan "Erweiterung Grenzweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1 Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Erweiterung Grenzweg“ liegt im Südosten der Stadt Finsterwalde, südlich der Schacksdorfer Straße (L60) und östlich der Dresdener Straße (L62).

Im Westen schließt sich das Plangebiet unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grenzweg“ an. Im Osten endet es am Garagenkomplex am Grenzweg. Die nördliche und südliche Grenze des Geltungsbereiches verlaufen im Abstand von ca. 35 m bis 60 m zum Grenzweg. Die Grenzziehung orientiert sich an baulichen und topographischen Gegebenheiten. Die Abstände sollen jeweils eine einzeilige Wohnbebauung zu beiden Seiten des Grenzweges ermöglichen. Die überwiegende Mehrzahl der Grundstücke wird nur teilweise erfasst. Nicht einbezogene Grundstücksflächen nördlich und südlich stehen für weitere Bebauungsoptionen zum späteren Zeitraum zur Verfügung (Erschließung nördlich über Verlängerung der Straße an der Erholung und südlich über Verlängerung der Marthastraße).

Vom Geltungsbereich werden folgende Grundstücksflächen vollständig oder teilweise erfasst:

Gemarkung Finsterwalde, Flur 23,

Flurstücke 83, 85, 89, 90, 97/2, 100, 103, 104, 105/4, 106/6, 107, 108, 109/2,131, 132, 137, 138/1, 140/1, 141, 145, 146/2, 149, 152, 153, 154/1, 154/2, 159, 160, 161/1, 165, 166, 169, 172/4, 174/2, 362, 370 und 390 (jeweils Teilflächen sowie Flurstücke 97/2, 105/4, 106/6 und 161/1 (jeweils vollständig)

Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 33.054 m². Das entspricht ca. 3,3 ha.

Abb. 5: Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Anlage 1 Aufstellungsbeschluss

Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB

2.2 Beschreibung des Plangebietes

Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind erschlossen durch den Grenzweg. Der Grenzweg ist eine öffentliche Straßenverkehrsfläche mit unbefestigter Oberfläche. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt ca. 5 m.

Zu beiden Seiten des Grenzwegs entwickelten sich auf ehemals landwirtschaftlichen Flächen private Gartennutzungen bzw. Gartengrundstücke für Erholungszwecke. Auf diesen Grundstücksflächen wurden Gartenlauben und Bungalows errichtet. Die Grundstücksflächen sind umzäunt. Innerhalb der Gartenareale sind diverse Bepflanzungen mit Obstgehölzen sowie sonstigen heimischen und nicht heimischen Gehölzen zu verzeichnen. Aufgrund ihrer Größe unterliegen eine Reihe von Bäumen der Gehölzschutzverordnung des Landkreises Elbe-Elster.

Im östlichen sowie im südlichen Bereich befinden sich unbebaute Freiflächen, die sich derzeit als Grünland darstellen und teilweise landwirtschaftlich genutzt werden. Sie nehmen einen Flächenanteil von nahezu der Hälfte des Geltungsbereiches ein.

Im Osten endet das Plangebiet an einem Garagenkomplex, der vor Jahrzehnten für die Anwohner benachbarter Wohngebiete (Geschosswohnungsbau) errichtet wurde und heute noch genutzt wird.

Das Relief innerhalb des Plangebietes ist nahezu eben. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.

3.0 Planziele und Beschreibung des Planvorhabens