2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Erweiterung Grenzweg“ liegt im Südosten der Stadt Finsterwalde, südlich der Schacksdorfer Straße (L60) und östlich der Dresdener Straße (L62).
Im Westen schließt sich das Plangebiet unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grenzweg“ an. Im Osten endet es am Garagenkomplex am Grenzweg. Die nördliche und südliche Grenze des Geltungsbereiches verlaufen im Abstand von ca. 35 m bis 60 m zum Grenzweg. Die Grenzziehung orientiert sich an baulichen und topographischen Gegebenheiten. Die Abstände sollen jeweils eine einzeilige Wohnbebauung zu beiden Seiten des Grenzweges ermöglichen. Die überwiegende Mehrzahl der Grundstücke wird nur teilweise erfasst. Nicht einbezogene Grundstücksflächen nördlich und südlich stehen für weitere Bebauungsoptionen zum späteren Zeitraum zur Verfügung (Erschließung nördlich über Verlängerung der Straße an der Erholung und südlich über Verlängerung der Marthastraße).
Vom Geltungsbereich werden folgende Grundstücksflächen vollständig oder teilweise erfasst:
Gemarkung Finsterwalde, Flur 23,
Flurstücke 83, 85, 89, 90, 97/2, 100, 103, 104, 105/4, 106/6, 107, 108, 109/2,131, 132, 137, 138/1, 140/1, 141, 145, 146/2, 149, 152, 153, 154/1, 154/2, 159, 160, 161/1, 165, 166, 169, 172/4, 174/2, 362, 370 und 390 (jeweils Teilflächen sowie Flurstücke 97/2, 105/4, 106/6 und 161/1 (jeweils vollständig)
Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 33.054 m². Das entspricht ca. 3,3 ha.
Abb. 5: Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Anlage 1 Aufstellungsbeschluss
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