Planungsdokumente: Energie- und Gewerbepark Hohensaaten

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. EINFÜHRUNG

Auf der Beschlussvorlage 120/2021 wurde am 02. Dezember 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Freienwalde mehrheitlich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Der Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde im Amtsblatt Nr. 6/2021 der Stadt Bad Freienwalde bekanntgegeben.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ soll innerhalb des Geltungsbereichs städtebaulich geregelt werden:

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets (GE)
  • Festsetzung eines Industriegebiets (GI)
  • Festsetzung eines Sondergebiets (SO)
  • Festsetzung der Nutzung außerhalb der Bauflächen
  • Festsetzung der Erschließung

Die Festsetzungen betreffen sowohl die Errichtung, den Betrieb bzw. die Benutzung sowie den Rückbau baulicher Anlagen im Rahmen der zulässigen Nutzungen innerhalb der Baufenster.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan.

Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten wird zwischen der Stadt Bad Freienwalde und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen.

1.1. Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets

Das Plangebiet befindet im nördlichen Gemeindegebiet der Stadt Bad Freienwalde ca. 10 km Luftlinie vom Stadtzentrum entfernt und westlich der Gemeinde Hohensaaten.

Tabelle 1: administrative Einordnung

BundeslandBrandenburg
LandkreisLandkreis Märkisch-Oderland
GemeindeStadt Bad Freienwalde | Gemeinde Hohensaaten
Darstellung im FlächennutzungsplanFlächen für den Wald, Flächen für die Landwirtschaft
PlanungsregionOderland-Spree
NaturraumregionUckermark
Naturraumgliederung BrandenburgSandterrassen des Unteren Odertals

Das Plangebiet lässt sich gem. Tabelle 2 wie folgt abgrenzen:

Tabelle 2: Lage des ca. 700 ha großen Areals des Tanklagers Hohensaaten

NordenLandesstraße L282
OstenHohensaaten/Landesstraße L283
SüdenWasserlauf Wriezener Alte Oder
WestenStadt Oderberg

1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung

Das Plangebiet umfasst die Liegenschaft des ehemals militärisch genutzten Tanklagers Hohensaaten. Aus der folgend erläuterten Nutzungshistorie heraus ergeben sich mannigfaltige Anforderungen an die zukünftigen Nutzungsformen.

Die gesamte Liegenschaft wurde bereits im Dritten Reich Rüstungsstandort (Baubeginn 1937, Produktionsende 1945) zur Herstellung von Vorprodukten für die Pulver- und Sprengstoffherstellung genutzt. Hierzu wurden in 2 Werken (DAG Dynamit-Actien Gesellschaft, DSC Deutsche Sprengchemie GmbH; Abbildung 1) Chemikalien, wie Nitrozellulose (H201: Explosiv, Gefahr der Massenexplosion), Hexamethylentetramin (H228: entzündbarer Feststoff) und Nirtoguanidin (H201: Explosiv, Gefahr der Massenexplosion) gehandhabt. Überreste der beiden Werke sind u.a. im Luftbild zu erkennen ( Abbildung 1).

Zwischen 1955 und 1990 wurde das Plangebiet als zentrales Treib- und Schmierstofflager der NVA und anschließend bis 1991 als Verdichtungslager der Bundeswehr genutzt.

Von den verschiedenen chemischen Stoffen sowie von Mineralöl und Mineralölprodukten gehen Gefahren für die Umwelt v.a. bei unsachgemäßer Handhabung und Lagerung aus (Boden, Grundwasser, Biomasse-Nährstoffkreislauf). Zudem ist nicht auszuschließen, dass aufgrund eines geringeren ausgeprägten Umweltbewusstseins auch im Umkreis von Werkstätten und Garagen für Militärfahrzeuge diverse Altlasten vorzufinden sind. Nach Beendigung des 2. Weltkriegs wurden zudem Versuche unternommen, Teile der Produktionsstätten durch Sprengung zu beseitigen.

Neben den potentiellen Umweltgefahren durch Boden- und Grundwasserkontaminationen bestehen an den vormals vorhandenen (zum Teil nur noch Fundamente oder Fundamentreste) und teilweise noch stehenden Gebäuden und baulichen Anlagen (Bunker- und unterirdischen Lageranlagen) aktuelle Gesundheitsgefahren in Absturz, Hineinfallen, Eintreten spitzer Gegenstände und Stolpern sowie Explosionsgefahr, Vergiftung und Erstickung in geschlossenen Räumen. Das Vorhandensein von Fundmunition ist hierbei nicht auszuschließen. Einen Anhaltspunkt über die Verteilung der baulichen Anlagen im Rahmen der früheren Nutzung ist Abbildung 1 zu entnehmen.

Geltungsbereich und ALKIS-Auszug mit Darstellung des digitalen Geländemodells und einer Satellitenbildaufnahme im nahen Infrarotbereich (Quelle: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/ [Q 1])

Derzeit überwiegt auf der gesamten Liegenschaft die forstwirtschaftliche Flächennutzung, grundsätzlich durch Bestockung in verschiedenen Arten- und Alterszusammensetzungen mit teilweisem Waldbau zum Zwecke des Holzertrags und der privaten Jagdwirtschaft.

Es besteht auf der einen Seite das öffentliche Interesse im langfristigen Schutz vor Umweltgefahren aus der ehemaligen Nutzung sowie der Entwicklung eines zukünftigen, nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Standortkonzepts. Der Flächeneigentümer ist zudem bestrebt, Raum für die aktuellen Erfordernisse, die aus der politisch und mehrheitlich gesellschaftlich getragenen Energiewende, zu schaffen.