5.8. Kennzeichnungen
Für das Plangebiet werden die Kennzeichnungen aus dem gemeinsamen Flächennutzungsplan 2014 – 2025 übernommen, die auf die potentiell im Boden vorhandenen Belastungen mit umweltgefährdenden Stoffen hinweisen. Weiterhin werden nach Naturschutzrecht besonders schützenswerte Biotope bzw. nach Naturschutzrecht einstweilig gesicherte oder rechtskräftige Schutzgebiete gekennzeichnet.