Planungsdokumente: Energie- und Gewerbepark Hohensaaten

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG

7.1. Auswirkungen auf ausgeübte Nutzungen

Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ zur Nutzung als GE, GI und SO PV festgesetzten Gebiete sowie die zur inneren Erschließung notwendigen Flächen außerhalb der festgesetzten Gebiete erfordern eine teilweise oder vollständige Umnutzung. Damit verbunden sind teilweise oder vollständige Waldumwandlung im Sinne von Holzung und Rodung des betroffenen Bestandes.

Für die Waldumwandlung sowie für den naturschutzrechtlichen Eingriff in Natur und Landschaft ist an anderer Stelle Ausgleich und Ersatz zu schaffen.

Mit der Planaufstellung sind zudem in Bereichen, die von einer Bebauung freizuhalten sind, Maßnahmen vorgesehen, die auf bestimmten Flächen den ökologischen Wert anheben. Weiterhin sind auf Flächen Pflegemaßnahmen im wirtschaftlich sinnvollen Maße vorgesehen, die den forstwirtschaftlichen Wert erhalten bzw. steigern sollen.

Das bisher für die Öffentlichkeit unzugängliche Plangebiet wird mit Umsetzung der Planungen wirtschaftlich in Wert gesetzt, wodurch bisher vornehmlich ungenutzte oder forstwirtschaftlich genutzte Bereiche vollständig überprägt werden.

7.2. Gemeinbedarfseinrichtungen

Durch die Planaufstellung und Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ sind Gemeindebedarfseinrichtungen nicht unmittelbar betroffen.