Planungsdokumente: Energie- und Gewerbepark Hohensaaten

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.3. Verkehr

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Landesstraße L 282 (nördlich angrenzend an den Geltungsbereich).

Als Hauptzufahrten aus Richtung Süden oder aus Richtung Norden auf die L 282 sind die Bundesstraßen B 158 (Oderberg) und B 158a (bis Hohenwutzen), die Landesstraße L 283 zu nennen. Aus Richtung Westen (Eberswalde) erfolgt die verkehrliche Anbindung über die Landesstraße L 29 (Oderberg).

Im Zuge der Entwurfserstellung und mit hinreichender Kenntnis über die Art der anzusiedelnden Betriebe kann eine verkehrliche Bedarfsanforderung erstellt werden.

7.4. Ver- und Entsorgung

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung werden die zuständigen Träger öffentlicher Belange gehört und die erforderlichen Planungen zur Ver- und Entsorgung werden im Rahmen der Entwurfserstellung durchgeführt. Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen zur medientechnischen Ver- und Entsorgung mit den kommunalen Trägern, insbesondere bezüglich der Anschlüsse an die Wasserver- und Entsorgung.

Mit dem Verteilnetzbetreiber und mit dem Übertragungsnetzbetreiber werden bereits Gespräche zur Anbindung des Plangebiets an das jeweils erforderliche Netz mit der entsprechenden Spannungsebene geführt. Ein Gesuch zum Netzanschluss und ein Antrag auf Netzausbau wurde bereits gestellt.

Der Anschluss an Kommunikationsnetze ist noch abzustimmen.

7.5. Bodenordnende Maßnahmen

Die gesamte Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Bodenordnende Maßnahmen im Sinne des vierten Teils im ersten Kapitel des BauGB sind nicht erforderlich.

Die Grundstücksgestaltung im Bereich GE und GI erfolgt zweckmäßig und bedarfsorientiert im Zuge der Entwurfserstellung bzw. im Zuge der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“.