Planungsdokumente: Energie- und Gewerbepark Hohensaaten

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6. Fachplanungen

Die Stadt Bad Freienwalde verfügt über verwaltungsinterne Fachplanungsinstrumente (u.a. Bedarfsplanung, INSEK), die sich auf das Plangebiet nicht auswirken oder durch das Planvorhaben nicht beeinflusst werden.

4. PLANUNGSKONZEPT

4.1. Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Bad Freienwalde stellt auf Antrag eines Vorhabenträgers den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ auf, um die Grundlagen für eine weitestgehende Wiederherstellung und wirtschaftliche Inwertsetzung der vormals militärisch genutzten Liegenschaft städtebaulich zu regeln. Das Plangebiet umfasst eine militärische Konversionsfläche mit nicht auszuschließendem Verdacht auf Altlasten und Fundmunition. Die Liegenschaft ist vollständig eingezäunt und es wird auf das Betretungsverbot und auf die Gefahren hingewiesen.

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz 2021 (KSG) „Generationenvertrag für das Klima“ die Weichen zur Klimaneutralität bis 2045 gestellt. Hierbei wird der Fokus auf Minderungsziele beim Ausstoß klimawirksamer Gase im Zuge der Energiegewinnung gelegt. Gleichzeitig ist bereits jetzt zu erkennen, dass im gleichen Zeitraum der Bedarf an Elektroenergie steigen wird, wenn u.a. sukzessive Verbrennungsmotoren durch elektrische Antriebe im Individualverkehr abgelöst werden.

Klimaneutralen oder - in Bezug auf klimarelevante Gase - emissionsfreien Anlagen zur Energiegewinnung kommt dabei zukünftig eine besondere Bedeutung zu. Hierbei spielen nach heutigen Maßstäben Anlagen zur Nutzung von Windenergie und solarer Einstrahlung eine besondere Rolle.

Kommunen sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB verpflichtet:

„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne (sind) insbesondere zu berücksichtigen: (…) die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere (…) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie (…)“

Mit der vorliegenden Planung verfolgen der Vorhabenträger sowie die Stadt Bad Freienwalde das Ziel, im Plangebiet Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen städtebaulich zu sichern und unter Berücksichtigung der Belange des Klima-, Umwelt- und Artenschutzes, als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 der BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaik festzusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Energieerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. der zugehörigen Nebenanlagen. Zudem sind gebäudegebundene PV-Anlagen zulässig.

Die solare Einstrahlung wird in elektrische Energie umgewandelt und soll nach Vorstellung des Vorhabenträgers sowie der Stadt Bad Freienwalde in einer neuen Gewerbe- und/oder Industrieansiedlung verarbeitet werden. Hierbei sollen die Grundlagen zur Ansiedlung von Betrieben des produzierenden Gewerbes, vornehmlich mit hohem Energiebedarf, sowie der elektrischen Systemdienstleistung (u.a. Speicherung, Gewinnung von Energieträgern) stehen.

Die Planaufstellung verfolgt nicht das Ziel, mit bestehenden gewerblichen Bauflächen im Gemeindegebiet der Stadt Bad Freienwalde sowie in den benachbarten Ortschaften in Konkurrenz zu treten, sondern vielmehr neue Räume und Entwicklungschancen bieten.

Mit der Planaufstellung sollen zudem Regelungen zur Plandurchführung in Form eines Vorhaben- und Erschließungsplans festgesetzt werden. Hierfür werden die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Bad Freienwalde und dem Vorhabenträger geschlossen.

Neben den städtebaulichen Regelungen zur Sonderbaufläche Photovoltaik und den Flächen für Gewerbe und Industrie sollen Regelungen zur Abgrenzung sowie zum Erhalt und zur Entwicklung der nicht überplanten Flächen innerhalb der Liegenschaft verbindlich festgesetzt werden.