Planungsdokumente: Energie- und Gewerbepark Hohensaaten

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. AUSGANGSSITUATION

2.1. Stadträumliche Einbindung

Die gesamte Liegenschaft befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortschaften. Aufgrund der geplanten zukünftigen Nutzung als Standort für:

  • Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie aus Sonnenlicht
  • Gewerbebetriebe

ist zur Einhaltung insb. immissionsschutzrechtlicher Vorgaben ein Mindestabstand zu den nächstgelegenen Wohnbebauungen erforderlich.

Dementsprechend ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ mit dem Ziel Z 5.2 Absatz 2 LEP HR [Q 3] vereinbar. ( Abschnitt 3.2)

2.2. Bebauung und Nutzung

Gewerbegebiet (GE)

Innerhalb des Gewerbegebiets sind vornehmlich nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe vorgesehen, die für die wirtschaftlichen Tätigkeiten ein hohes Maß an Energie (elektrisch, thermisch) benötigen. Hierunter zählt u.a. verarbeitendes Gewerbe, das unter konstanten klimatischen Bedingungen produziert und/oder verarbeitet.

Industriegebiet (GI)

Innerhalb des Industriegebietes sollen vornehmlich Betriebe des störenden Gewerbes mit einem hohen Bedarf an Elektroenergie angesiedelt werden. Hierunter zählen u.a. produzierende oder verarbeitende Gewerbebetriebe (z.B. Automobilzulieferer). Weiterhin sollen Betriebe angesiedelt werden, die sich wirtschaftlich mit Energieumwandlung und Gewinnung von Energieträgern oder Energiespeicherung beschäftigen. Beispielhaft sind Betriebe zur Gewinnung von Alternativ- oder Synthesekraftstoffen, wie Wasserstoff, zu nennen.

Sondergebiet (SO)

Innerhalb des Sondergebietes ist die Aufstellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie die Errichtung von Anlagen zur inneren Erschließung zulässig.

Die Photovoltaik-Freiflächenanlagen dienen der Gewinnung von erneuerbaren Energien aus solarer Einstrahlung, vorrangig zur Versorgung der ortsansässigen Gewerbe- und Industriegebiete sowie des zulässigen Rechenzentrums. Soweit keine vollständige Abnahme der vor Ort gewonnenen Energie möglich ist, wird diese an das Netz des örtlichen Energieversorgers und/oder an das Netz des Übertragungsnetzbetreibers abgegeben. Die zur Übergabe der gewonnenen Energie erforderlichen technischen Einrichtungen sind innerhalb des Sondergebiets zu errichten.

In einem dafür ausgewiesenen Bereich des Sondergebietes ist die Errichtung und der Betrieb eines Rechenzentrums inklusive der zum Betrieb notwendigen Nebenanlagen, wie Stellplätze, Versorgungs- und Notstromeinrichtungen sowie Kühlungsanlagen zulässig. An und auf Gebäuden und baulichen Anlagen sowie über versiegelten Grundflächen ist die Errichtung und der Betrieb von gebäudegebundenen und gebäudeunabhängigen Photovoltaikanlagen zulässig, soweit der maximal zulässige Versiegelungsgrad nicht überschritten wird.

Flächen außerhalb der Bauflächen

Die Flächen, die sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten“ jedoch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden, sind von Bebauung freizuhalten. Auf den Flächen ist ausnahmsweise die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen zulässig, die der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Jagdwesen dienen (analog zum Außenbereichsprivileg gem. § 35 BauGB). Weiterhin sind Anlagen zur verkehrlichen und medientechnischen Erschließung von Bauflächen ausnahmsweise zulässig.