2.3. Erschließung
Die äußere Erschließung des gesamten Energie- und Gewerbeparks erfolgt über öffentlich gewidmete Straßen und über Abfahrten von der Landesstraße L282. Innerhalb der Bauflächen, zwischen den Quartieren sowie zwischen den Bauflächen wird das bereits vorhandene Wegenetz genutzt und bedarfsgerecht ausgebaut.