Planungsdokumente: Energie- und Gewerbepark Hohensaaten

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3. Erschließung

Die äußere Erschließung des gesamten Energie- und Gewerbeparks erfolgt über öffentlich gewidmete Straßen und über Abfahrten von der Landesstraße L282. Innerhalb der Bauflächen, zwischen den Quartieren sowie zwischen den Bauflächen wird das bereits vorhandene Wegenetz genutzt und bedarfsgerecht ausgebaut.

2.4. Gemeinbedarfseinrichtungen

Gemeindebedarfseinrichtungen sind innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbeparks Hohensaaten“ nicht vorgesehen.

2.5. Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung der einzelnen Bauflächen erfolgt über bestehende Medienleitungen der Frisch- und Brauchwasserversorgung sowie Abwasserleitung. Der Anschluss an Kommunikationsnetze wird mit den zuständigen Betreibern abgestimmt. Zur Versorgung mit und Abnahme von elektrischer Energie erfolgt die Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber in Verbindung mit dem Übertragungsnetzbetreiber.

Das Netzanschlussbegehren sowie der bei Bedarf erforderliche Antrag auf Netzausbau wurden bereits gestellt.