Planungsdokumente: Energie- und Gewerbepark Hohensaaten
Begründung
3.1. Planungsrechtliche Ausgangssituation
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energie- und Gewerbeparks Hohensaaten“ ist derzeit dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Die Liegenschaft wurde bis in die 1990er Jahre militärisch genutzt und ist aktuell u.a. aufgrund der Verkehrssicherungspflicht abgesperrt und nicht öffentlich zugänglich.
3.2. Landes- und Regionalplanung
Landesplanung
Ausschnitt B4 der Festlegungskarte LEP HR mit Kennzeichnung der Lage es Plangebietes (hellblaue Rechteck) und Legende des LEP HR [Q 3]
Die Stadt Bad Freienwalde ist im LEP HR [Q 3] als Mittelzentrum (Z 3.6) eingestuft. Somit befindet sich das Plangebiet innerhalb der Grenze einer Gemeinde mit Status „Zentraler Ort“. Südlich des Plangebietes grenzt ein festgelegter Freiraumverbund (Z 6.2) an. Dieser wird vom Vorhaben nicht tangiert. Weitere landesplanerische Festlegungen werden vom Plangebiet nicht berührt.
Regionalplanung
Das Plangebiet befindet sich in der Planungsregion Oderland-Spree. Die Regionalversammlung der RPG Oderland-Spree hat bereits am 14.03.2016 auf ihrer 04. Sitzung der 6. Amtszeit die Aufstellung des Integrierten Regionalplans beschlossen. Auf der 5. Regionalversammlung der 7. Amtszeit der Regionalen Planungsgemeinschaft am 29.11.2021 in Seelow wurden die ersten Planinhalte des Integrierten Regionalplans im Vorentwurf gebilligt, darunter die Gliederung sowie der Vorentwurf Teil I.
Die Planungsregion verfügt zum Zeitpunkt der Planaufstellung über kein in Kraft befindliches Planungsinstrument zur Steuerung raumbedeutsamer Vorhaben.