Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, 2. Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Gemeinde RangsdorfPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m § 1Abs. 8 BauGB die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorfbeschlossen (Beschluss-Nummer BV/2018/947).
Am 15.03.2022 hat die Gemeindevertretung den Entwurf der 2.Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Umweltbericht sowie der Fortschreibung des Landschaftsplanes zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Planungsziel ist die Anpassung der Darstellungen an die aktuellen Entwicklungsziele der Gemeinde sowie nachrichtliche Übernahmen.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Änderungsbereiche in den Gemarkungen Rangsdorf und Groß Machnow, wobei die Nummerierung sich aus dem Verfahren nach Zurückstellung oder Herausnahme von Änderungsflächen ergeben hat:
1. Badestelle Rangsdorfer See, Hotel und Fischerei
2. Bücker-Werke
2.1 Sportstätte nördlich der Bücker-Werke
4. Kienitzer Straße / Winterfeldallee
5.1-5.8 Korrektur Waldflächen / Wohnbauflächen
6. Theresenhof (nachrichtliche Übernahme)
7. Groß Machnow / Mittenwalder Straße (Biogasanlage)
8. Wohnbebauung Dorfkern - Fläche westlich des Dorfangers
9.1-9.3 FFH-Gebiet im Bereich der Zülowgrabenniederung (nachrichtliche Übernahme)
10. Sportplatz Groß Machnow
11. Seebadallee
17. Vereinsgelände, Grünfläche Zinnowitzer Weg
Ansprechperson
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-32
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: ulrike.gossing@gv-rangsdorf.de
Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: yuniz.reder@gv-rangsdorf.de
Aktuelle Mitteilungen
Auslegungsbekanntmachung
Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung
Landschaftsplan-Änderung
Abwägungstabellen mit den umweltrelevanten Informationen aus der 1. und 2. frühzeitigen Beteiligung
Unterlagen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 9-7 "Bücker-Werke"
Unterlagen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 14-2 "Historischer Dorfkern Rangsdorf"
Unterlagen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 "Südliche Seebadallee"
Datenschutzinformationen
Stellungnahme #1002
Sehr geehrte Damen und Herren,es betrifft Änderungsfläche Nummer 12.
Im Flächennuzungsplan wurde diese Fläche nicht mehr berücksichtigt.Es gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2020 indem dieses Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen wird.Da ich keine Kenntnisse ,über einen anderen Umgang besitze,möchte ich Sie bitten,Flurstück 148,Flur1 wieder in den Flächennutzungsplan einzufügen.Ich habe zu damaliger Zeit eine Änderung beantragt und kann nicht nachvollziehen,warum sich dieses Verfahren nochmals verschieben soll.Ich habe den Antrag begründet und gestellt nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und der unteren Bauaufsichtbehörde Luckenwalde.
Stellungnahme #1001
In den Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan wurden die für eine sozial / kirchliche Nutzung vorgesehenen Flächen leider herausgenommen. Für einen dringend nötigen Neubau eines Kirchengebäudes für die Neuapostolische Kirche K.d.ö.R. gibt es daher im Flächennutzungsplan derzeit keinen Raum. Da es bei einer wachsenden Einwohnerzahl auch einen Bedarf für Flächen zur kirchlichen und sozialen Nutzung gibt beantragen wir, dass wieder mögliche Flächen in den Plan aufgenommen werden.
Für die Änderungsfläche AF 11 beantrage ich als Vertreter der Kirche die Wiederaufnahme einer Gemeinbedarfsfläche.
Stellungnahme #1000
In den Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan wurden die für eine soziale / kirchliche Nutzung vorgesehenen Flächen leider herausgenommen. Für einen dringend nötigen Neubau eines Kirchengebäudes gibt es daher im Flächennutzungsplan derzeit keinen Raum. Da es bei einer wachsenden Einwohnerzahl auch einen Bedarf für Flächen zur kirchlichen und sozialen Nutzung gibt beantragen wir, dass wieder mögliche Flächen in den Plan aufgenommen werden.