Bebauungsplan 15/19 "Planstraße E / Gebietserschließung Schönefeld Nord und Gymnasium - Teilgeltungsbereich Schule" OT Schönefeld der Gemeinde Schönefeld
Verfahrensschritt
Öffentliche AuslegungZeitraum
Noch 26 Tage –Institution
Gemeinde SchönefeldPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 21.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 15/19 „Planstraße E – Verlagerung 220-kV-Leitung“, beschlossen [Beschluss-Nr. 18/2021] und in Ihrer Sitzung am 22.09.2021 [Beschluss-Nr. 46/2021] erweitert. Um eine größere Anstoßwirkung zu erzielen wurde dem o.g. Bebauungsplan auch der Name „Planstraße E –Gebietserschließung Schönefeld Nord und Gymnasium“ gegeben. In ihrer Sitzung am 17.11.2022 hat der Ausschuss Entwicklung der Gemeinde Schönefeld die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden, Trägeröffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Der o.g. Bebauungsplan wird von der Gemeinde Schönefeld in zwei Teilbereiche geteilt, sodass die Realisierung des Teilgeltungsbereichs „Schule“ zügig erfolgen kann und vorgezogen wird. Der Teilgeltungsbereich Schule befindet sich nördlich der Hans-Grade-Allee, südlich der Stadtgrenze zu Berlin und westlich der sogenannten „Nottesiedlung“.
Der Teilgeltungsbereich Schule zum Bebauungsplans 15/19 „Planstraße E – Gebietserschließung Schönefeld Nord und Gymnasium“ ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Er umfasst rund 7,8 ha.
Die Fläche in der Gemarkung Schönefeldumfasst die folgenden Flurstücke in der Flur 2:
4/1 tw., 4/3 tw., 10/1,10/3 tw., 11/1, 11/3 tw., 12, 13/1, 13/2, 14/1, 14/2, 15/1, 15/2, 16/1, 16/2,17 tw., 18 tw., 19 tw., 21/1, 21/3 tw., 34 tw., 40 tw., 41, 42 tw., 47 tw., 48tw., 49, 50 tw., 51/1 tw., 51/2 tw., 52 tw., 53 tw., 54 tw., 55 tw., 56 tw., 57tw., 58 tw., 59 tw., 60 tw., 61 tw., 62 tw., 63 tw., 64 tw., 65, 66, 67, 68,69, 70tw., 71, 72 tw., 73 tw.,75, 76, 77, 78 tw., 79 tw., 80 tw., 81, 82, 83, 84tw., 85 tw., 117 tw., 123 tw., 124 tw., 125 tw., 126tw., 129 tw., 130 tw., 131 tw., 132 tw., 133 tw., 134 tw., 857 tw., 859tw., 861 tw., 1385 tw., 1388 tw., 1503 tw., 1505 tw., 1581tw., 1603 tw., 1604 tw., 1606 tw., 1615 tw., 1616 tw., 1619 tw., 1620 tw.,1621 tw.
Ziele und wesentliche Inhalte der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung einer Erschließungssituation für die zukünftigen Nutzungen im Bereich des Schönefelder Nordens sowie eine Lösung zur Niederschlagswasserbehandlung. Zudem steht auch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines gymnasialen Schulstandortes im Fokus des Bebauungsplanes.
Innerhalb dieser Dokumente sind folgende Artenumweltbezogener Informationen verfügbar:
Der Mensch und seine Gesundheit
Aussagen zur Vorbelastung durch Lärm, Auswertung des extern erarbeiteten Schallgutachtens bezüglich zu erwartender Immissionen,
Bewertung derzeitiger Aktivitäten der Freiraumnutzung im Plangebiet, Auswirkungen des Vorhabens auf Freiraum und Erholungsnutzung
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Darstellung von Kartierungsergebnissen zu Biotop- und Nutzungstypen, sowie für Brutvögel und Reptilien, Potentialabschätzungen für weitere Tierarten, Aussagen zu geschützten Arten sowie deren Habitaten im Plangebiet bzw. im relevanten Umfeld,
Auswertung und Bewertung in einem Speziellen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Prüfung hinsichtlich Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG (SaP),
Aussagen zu:
geplanten internen und externen Kompensations- und Artenschutz- sowie Vermeidungsmaßnahmen
Baumpflanzungen in den Straßenräumen,
externen Entsiegelungsmaßnahmen
CEF-Maßnahmen für Bodenbrüter, Steinschmätzer und Zauneidechsen
Fläche und Boden
Beschreibung der vorkommenden Bodenarten und deren Eigenschaften anhand von Kartenmaterial zu Bodentypen und der geologischen Herkunft,
Beschreibung der Vorbelastung und Leistungsfähigkeit hinsichtlich Nährstoff- und Pufferkapazität sowie der Versickerungsfähigkeit, Ausmaß der Versiegelung und Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen,
Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Vermeidung und Minimierung beim Umgang mit Boden und Gefahrstoffen,
Berechnung der notwendigen Kompensation gem. HVE Brandenburg, Darstellung einer externen Maßnahme zur Entsiegelung von Boden
Grund- und Oberflächenwasser
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer.
Beschreibung des Grundwasserdargebotes, der -fließrichtung- sowie der -qualität,
Beschreibung des Grundwasserflurabstandes und des Geschütztheitsgrades des 1. Grundwasserleiters durch Auswertung der Hydrologischen und Hydrogeologischen Kartenwerke,
Einarbeitung und Beachtung des extern erarbeiteten Niederschlagswasserkonzeptes, Umgang mit Schmutz- und Brauchwasser,
Luft und Klima
Aussagen zum örtlichen Klima und Mikroklima,
Aussagen zum Bestand und Flächenfunktionen und zu Auswirkungen auf Kaltluftentstehung und Luftaustausch, Auswertungen von Luftschadstoffmessung und Darstellung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in Bezug auf die Umsetzung des B-Planes,
Landschaft
Aussagen zur derzeitigen Flächennutzung in Bezug auf landschaftsbezogene Erholung und zum Landschaftsbild, Bewertung der Veränderung durch die Umsetzung des B-Planes, Aussagen zur Gebietseignung durch weitere Flächenentwicklungen im nahen Umfeld im Bezug auf die landschaftsbezogene Erholung und das Landschaftsbild,
Kultur und sonst. Sachgüter
Das „Gefangenenlager der Neuzeit (NS Zwangsarbeitslager der Henschel Flugzeug-Werke)“ ist zu beachten.
Weitere Natur- und sonstige Denkmale sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen senden Sie bitte an:
Gemeinde Schönefeld
Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Tel.-Nr.: 030 / 536720 - 0
oder per Fax unter 030 / 53 6720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de oder
mail@ortsplanung.com