Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, 3. Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit & Behörden

Rangsdorf (Rangsdorf)

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Rangsdorf

Planungsanlass

Verfahrensart

Sofern durch geplante Änderungen des Flächennutzungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB Anwendung finden. Voraussetzungen sind ferner, dass im Rahmen der sich tlw. parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne keine Vorhaben planungsrechtlich gesichert werden, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anlage 1 UVPG oder nach Landesrecht erfordern. Darüber hinaus dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) oder Planungen gemäß § 50 S.1 BImSchG bestehen.

Dies ist vorliegend der Fall, sodass das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans Anwendung findet.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Dennoch erfolgt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Berücksichtigung der Umweltbelange.

Auf die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wurde nicht verzichtet.

Veranlassung und Erforderlichkeit der Änderungen

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf ist seit dem 15.05.2012 (Genehmigung: 20.03.2012) rechtskräftig. Seit dieser Zeit haben sich die Entwicklungsziele für einige Flächen geändert. Verschiedene Darstellungen wurden aufgrund geänderter Planungsziele seit der Erstaufstellung, bzw. dem 1. und 2. Änderungsverfahren weiterentwickelt und machen eine Anpassung der Darstellungen erforderlich. Die 1. Änderung wurde am 21.11.2016 und die 2. Änderung am 23.03.2023 wirksam.

Mittlerweile sind für weitere Teilflächen der Gemeinde städtebauliche Entwicklungen im Verfahren, die eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere Teilflächen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung derzeit im Verfahren sind. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit das 3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit Beschluss vom 09.05.2023 wurde entsprechend das 3. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan eingeleitet.

Ansprechperson

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

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