Bebauungsplan Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im OT Schönermark
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/OderPlanungsanlass
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im Ortsteil Schönermark gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplans ist die verbindliche Sicherung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Solarpark".
Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Schönermark (ehemals Gemeinde Mark Landin) in der Stadt Schwedt/Oder, nordwestlich der Schönermarker Landstraße (L28).
Der Entwurf des Bebauunsplans Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im Ortsteil Schönermark (Stand: 16.02.2024) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 veröffentlicht.
Ansprechperson
Stadt Schwedt/Oder, Abteilung Stadtplanung
Frau Kati Hübbe, Tel.: 03332-446340, Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de
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Begründung
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