Bebauungsplan "Wohnbebauung Helenenstraße III"

Finsterwalde

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Finsterwalde

Planungsanlass

Für die Flurstücke 42 und 207 der Flur 29 in der Gemarkung Finsterwalde soll ein Bebauungsplan zur Schaffung von Baurecht für ein Reines Wohngebiet aufgestellt werden. Das Verfahren soll nach § 13b, i. V. m. §§ 13a und 13 BauGB durchgeführt werden (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Demzufolge entfallen Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung. Nicht zur Anwendung kommt darüber hinaus das naturschutzrechtliche Ausgleichserfordernis.

Ansprechperson

Stadtverwaltung Finsterwalde

Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr - Stadtplanung -

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

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