Bebauungsplan "Wohnbebauung Helenenstraße III"
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt FinsterwaldePlanungsanlass
Für die Flurstücke 42 und 207 der Flur 29 in der Gemarkung Finsterwalde soll ein Bebauungsplan zur Schaffung von Baurecht für ein Reines Wohngebiet aufgestellt werden. Das Verfahren soll nach § 13b, i. V. m. §§ 13a und 13 BauGB durchgeführt werden (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Demzufolge entfallen Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung. Nicht zur Anwendung kommt darüber hinaus das naturschutzrechtliche Ausgleichserfordernis.
Ansprechperson
Stadtverwaltung Finsterwalde
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr - Stadtplanung -
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde