Sondergebiet Einzelhandel am Heinersdorfer Damm
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/OderPlanungsanlass
Am 06.12.2023 wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder voraussichtlich die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Einzelhandel am Heinersdorfer Damm" beschlossen werden.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans zur Herstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung zur weiteren Stärkung des Gebiets und Behebung der Unterversorgung mit Nahversorgern im Nahrungsmittelsortiment.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden von der Berkholzer Allee (Fuß-Radweg-Abschnitt)
- im Westen von der Leverkusener Straße
- im Süden vom Heinersdorfer Damm
- im Osten von einem Wohngrundstück mit Einfamilienhausbebauung (Berkholzer Allee 21)
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2a Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit frühzeitig über die beabsichtigte Planung unterrichtet.
Ansprechperson
Stadt Schwedt/Oder, Abteilung Stadtplanung
Bernd Jürgen Wolff, Tel.: 03332 446-561, E-Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de