Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Oder-Welse für die Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im OT Schönermark
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/OderPlanungsanlass
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2024 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Oder-Welse (Stadt Schwedt/Oder als Rechtsnachfolgerin) für die Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im Ortsteil Schönermark gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Ziel des Verfahrens ist die Änderung der Flächendarstellung innerhalb des Geltungsbereiches von einer "Fläche für Landwirtschaft" zu einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solarpark".
Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Schönermark (ehemals Gemeinde Mark Landin) in der Stadt Schwedt/Oder, nordwestlich der Schönermarker Landstraße (L28).
Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 wird die wirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Amtes Oder-Welse für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im Parallelverfahren geändert.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln.
Ansprechperson
Stadt Schwedt/Oder, Abteilung Stadtplanung
Kati Hübbe, Tel.: 03332 446-340, Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de
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Begründung
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