B-Plan 01/1/22 "Co-Working Güterbahnhofstraße" der Stadt Lübbenau/Spreewald

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 01/1/22 "Co-Working Güterbahnhofstraße" der Stadt Lübbenau/Spreewald

- im Zeitraum vom 11.05.2023 bis 16.06.2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 26. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 01/1/22 „Co-Working Güterbahnhofstraße“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung haben den Stand Februar 2023. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird hierbei nicht durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Reaktivierung eines Teils der derzeit beräumten Fläche des ehemaligen Güterbahnhofgeländes unter Festsetzung eines Gewerbegebietes. Der Bebauungsplan soll die Errichtung eines modernen Baukörpers zur Büronutzung („Co-Working-Space“) nebst zugehöriger Parkplatzfläche ermöglichen. Der von der Planung betroffene Bereich befindet sich in der Gemarkung Lübbenau und ist eine Teilfläche des Flurstückes 186 der Flur 24. Die Fläche ist zwischen dem Gleisbett des Lübbenauer Bahnhofs und der Güterbahnhofstraße gelegen. Direkt gegenüberliegend befinden sich Baulichkeiten, die durch den kommunalen Bauhof genutzt sind. In südöstlicher Richtung befindet sich das GLEIS 3 Kulturzentrum mit denkmalgeschützten Baulichkeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung werden

im Zeitraum vom 11.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023,

während der Zeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00–12:00 und 13:00–16:00

Dienstag: 09:00–12:00 und 13:00–18:00

Freitag: 09:00–13:00

im Rathaus der StadtLübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B 2.44  

zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten. Während diesen Zeitraumes ist es möglich Stellungnahmen zur Planung schriftlich per Post, mündlich oder zur Niederschrift im benanntem Raum abzugeben oder per E-Mail an bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de zu senden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen werden ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald unter dem Register Stadtentwicklung > Öffentlichkeitsbeteiligung (https://www.luebbenau-spreewald.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) einsehbar sein, sowie auch im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.bauleitplanung-online.de .

Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristigen ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zur zuständigen Bearbeiterin des Vorganges auf - Frau Wendland, Tel.: 03542 85 431, Mail: awendland@luebbenau-spreewald.de- , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Lübbenau/Spreewald, 27.04.2023

gez. Helmut Wenzel

Bürgermeister