Bebauungsplan Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im OT Schönermark
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Schwedt/OderPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der ehemaligen Gemeinde Mark Landin hat in öffentlicher Sitzung am 06.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, welches die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht.
Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Schönermark (ehemals Gemeinde Mark Landin) in der Stadt Schwedt/Oder, nordwestlich der Schönermarker Straße (L28) (Anlage 1 – Lage im Stadtgebiet). Der Geltungsbereich umfasst ca. 56,0 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 wird die wirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehem. Amtes Oder-Welse für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04 im Parallelverfahren geändert.
Ansprechperson
Stadt Schwedt/Oder, Abteilung Stadtplanung
Frau Kati Hübbe, Tel.: 03332-446340, Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de