Bebauungsplan Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" im OT Schönermark

Schwedt/Oder OT Schönermark

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Schwedt/Oder

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung der ehemaligen Gemeinde Mark Landin hat in öffentlicher Sitzung am 06.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin" beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, welches die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht.

Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Schönermark (ehemals Gemeinde Mark Landin) in der Stadt Schwedt/Oder, nordwestlich der Schönermarker Straße (L28) (Anlage 1 – Lage im Stadtgebiet). Der Geltungsbereich umfasst ca. 56,0 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 wird die wirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehem. Amtes Oder-Welse für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04 im Parallelverfahren geändert.

Ansprechperson

Stadt Schwedt/Oder, Abteilung Stadtplanung
Frau Kati Hübbe, Tel.: 03332-446340, Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de

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