Bebauungsplan Nr. 15 "Herrmannsberg II" im OT Berkholz-Meyenburg mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/OderPlanungsanlass
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in ihrer Sitzung am 30. November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, das vorwiegend dem Wohnen dienen soll.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll gleichzeitig auch der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB). Dieser stellt die Plangebietsfläche als"Fläche für Landwirtschaft" dar. Allgemeines Ziel der Planänderung ist die künftige Darstellung der Plangebietsfläche als"Wohnbaufläche".
Geltungsbereiche
Die Geltungsbereiche beider Planungen umfassen gemäß den Aufstellungsbeschlüssen eine Fläche, die sich am westlichen Ortsrand der Ortslage Berkholz, entlang der Südseite der Straße "Am Herrmannsberg" erstreckt und westlich an die bereits vorhandene Straßenrandbebauung entlang der Südseite dieser Straße anschließt. Die Größe des Geltungsbereiches insgesamt beträgt ca. 1 ha. Die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet und die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Planungen sind den Darstellungen der Anlage zu entnehmen.
Ansprechperson
Stadt Schwedt/Oder, Abteilung Stadtplanung
Kati Hübbe, Tel.: 03332 446-340, E-Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de
oder
Planungsbüro Pützschel
Torsten Pützschel, Tel.: 03362 75403, E-Mail: tpuetzschel@t-online.de