Bebauungsplan GM 21 "Sportplatz Groß Machnow" - Beteiligung zum Vorentwurf
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Gemeinde RangsdorfPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 10.01.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes GM 21 „Sportplatz Groß Machnow“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2022/627).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,9 ha und beinhaltet die Flurstücke 197, 199, 201 und 203 der Flur 1 von Groß Machnow.
Er ist im Osten begrenzt vom Geh- und Radweg an der B96, im Süden von der Maßnahmenfläche des Landschaftspflegerischen Begleitplanes „Komplexe Kompensationsmaßnahme Zülowniederung“, im Westen von einer Acker- und Waldfläche und im Norden von Wald und der angrenzendenWohnbebauung an der Pramsdorfer Straße.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung und der Ausbau des Sportplatzgeländes im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dabei sollen Festsetzungen zur sportlichen Nutzung und Bebauung für Vereins- und Breitensport erfolgen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.02.2023 bis 17.03.2023 bei der Gemeinde Rangsdorf - Bauamt, Seebadallee 30 in 15834 Rangsdorf (Rathaus), Raum 2.02 (2. Etage).
Die Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Dienststunden möglich:
Montag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auch im Internet unter www.rangsdorf.de / Bekanntmachungen & Bürgerbeteiligungen / Bürgerbeteiligungsverfahren / frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan GM 21 "Sportplatz Groß Machnow" sowie auf dem Planungsportal Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/gm21 einzusehen.
Auskünfte zu den Unterlagen können auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der Gemeinde Rangsdorf eingeholt werden.
Ansprechperson
Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: yuniz.reder@gv-rangsdorf.de
Frau Dr. Gossing
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-32
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: ulrike.gossing@gv-rangsdorf.de
Aktuelle Mitteilungen
Bekanntmachung
Vorentwurf: Planzeichnung
Vorentwurf: Begründung
Gutachten/ Anlagen zur Begründung
Datenschutzinformationen
Stellungnahme #1002
Der SV Rangsdorf 28 e.V. der aktuell der Hauptnutzer des überwiegenden Teils des Sportgeländes ist findet es grundsätzlich gut , wenn sportliche Anlagen im Sinne der Allgemeinheit weiterentwickelt werden. Dabei sollten aber auch die aktuellen Bedürfnisse unseres Vereins ausreichend Rechnung getragen werden, da er schon seit Jahren in Rangsdorf bzw. Gross Machnow um die Errichtung eines Kunstrasenplatzes kämpft. Die Rasenplätze werden aufgrund der Witterung und einer hohen Nutzung regelmässig überansprucht und müssen saniert werden. Wir gehen davon aus , das die Abmaße der im B- Plan aufgeführten Plätze aktuell auf die geltenden Vorschriften hinsichtlich der Abmesssungen zur Spielfeldgröße abgestimmt sind und angepasst werden . Insbesondere beim Kunstrasenplatz wäre eine kleine Verbreiterung wegen Regeländerungen bei Jugendklassen bei Halbfeldnutzungen für Spiele erforderlich. Nichtsdestotrotz bleibt auch festzustellen, dass aufgrund der Wohnlage, insbesondere der jugendlichen Vereinsmitglieder, sich gerade das Vereinszentrum für Training und Spiel weiter in der direkten Ortslage Rangsdorf befinden muss wie es zur Zeit in der Anlage Birkenallee der Fall ist und später für das Sportforum Lindenallee geplant ist. Das sollte aufgrund der kürzeren Wege und eines zunehmenden Fahradwegeausbaus und eines erheblichen Bauverkehrsaufkommens zwischen Rangsdorf / Pramsdorf / Gross Machnow unbedingt berücksichtigt werden. Auch die Masse an den geplanten Parkplätzen wäre angesichts einer tatsächlich zu erwartenden Nutzung zu hoch bemessen und sollte reduziert werden. Andreas Nickel, 1. Vorsitzender SV Rangsdorf 28 e.V.