Bebauungsplan 01/19 "North Gate West - Teilgebiet A - Gemarkung Schönefeld"

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Schönefeld

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 30.01.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/19 "North Gate West - Teilgebiet A - Gemarkung Schönefeld" beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im so genannten Regel-Verfahren nach den §§ 2 bis 4c und §§10, 10a Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB

aufgestellt.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung gewerblicher Nutzungen zwischen der Bundesstraße B 96a und dem Flughafen BER.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/19 "North Gate West - Teilgebiet A - Gemarkung Schönefeld" umfasst eine Fläche von etwa 72,4 ha.

Er besteht in der Gemarkung Schönefeld aus:

Flur 1: 107, 111, 116, 130 tlw., 131, 132/2, 134/1 tlw., 134/2 tlw., 134/3, 135/1, 136, 137 , 138, 139, 140, 141, 156, 158, 159, 160, 161/1, 231, 233, 239, 245, 247, 249, 367, 368, 369, 370, 425, 426, 428, 430, 580, 581, 582, 584, 586

Flur 5: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/2, 20/4, 24/4, 25/4, 29/6, 31/5, 31/8, 32/3, 33/3, 36/1, 37, 38, 39, 40, 41/2, 42/1

Die Abgrenzung besteht aus den zuvor genannten Flurstücken und ergibt sich aus der Planurkunde.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet statt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist in der Zeit

vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024

im Internet unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/ngw-tga veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen zudem zu den folgenden Zeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag               08:00 - 12.00 und 13:00 - 15:00

Dienstag                                                         08:00 - 12.00 und 13:00 - 18.00

Freitag                                                            08:00 - 12:00

im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, Foyer vor dem Brandenburgsaal, in 12529 Schönefeld für jedermanns aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:

Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice

Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld

per Fax unter 030 / 536 720 298)

oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Ansprechperson

Herr Kuprat

bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

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