3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/3/94 "Hauptwerkstätten Kittlitz" der Stadt Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/3/94 „Hauptwerkstätten Kittlitz“ der Stadt Lübbenau/Spreewald (OT Kittlitz)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat auf Grundlage des Antrages der Firma Passiontec GmbH vom 18.09.2019 in ihrer Sitzung am 27.11.2019 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/3/94 „Hauptwerkstätten Kittlitz“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 18.Dezember 2019 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht.

Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Errichtung weiterer baulicher Anlagen für den Betrieb eines Online-Handels. In einem Teilbereich des Bebauungsplangebietes „Hauptwerkstätten Kittlitz“ sind bereits zwei Lagerhallen errichtet worden. Das Konzept des Vorhabenträgers lässt sich mit dem bestehenden Baurecht (Basis Bebauungsplan) zu großen Teilen, aber nicht vollständig realisieren. Insoweit ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.

Wesentliche Gegenstände der 3. Bebauungsplanänderung sind die Anpassung an die vorhandenen Verhältnisse, sowie an die beabsichtigten Vorhaben.

Der aktuell von der Planung betroffene Bereich (siehe Karte) befindet sich in der Gemarkung Kittlitz und umfasst folgende Flurstücke:

Flur Flurstück Fläche in m²

1 127 tw 5.703

1 140 625

1 141 tw 174

1 199 tw 8.795

1 214 2.627

1 215 (vormals 209) 1.253

1 216 26.202

5 59 728

5 62 987

5 68 587

Zu verorten ist das Plangebiet südlich der Ortslage Eisdorf, östlich der Bundesautobahn 13 und nördlich der Ortslage Kittlitz. Das vorgesehene Plangebiet umfasst ca. 3,48 ha. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck werden der Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag im Zeitraum

vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald veröffentlicht und sind dort unter dem Register Stadtentwicklung à Öffentlichkeitsbeteiligung (https://www.luebbenau-spreewald.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) einsehbar.

Die Unterlagen sind ebenfalls im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/nr-08-3-94-bp-3-aend-hauptwerkstaetten-kittlitz einsehbar. Während diesem Zeitraum ist es möglich Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Diese sind vorzugsweise per Mail an bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit

während der Zeiten

Montag/Mittwoch/Donnerstag:          09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00

Dienstag:                                            09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00

Freitag:                                               09:00 – 12:00

im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, im Zimmer B 2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de, um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Lübbenau/Spreewald, 12.06.2024

Gez.

Helmut Wenzel

Bürgermeister