Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Storchenweg“ der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Storkow (Mark)

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Storkow (Mark)

Planungsanlass

Am 28. März 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohngebiet Storchenweg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. (Beschluss-Nr. 638/2024).

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 6. Juni 2024 den Entwurf samt Begründung (Fassung vom 17. April 2024) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Storchenweg“ gebilligt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet / Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV/676/2024).

Absehen von der Umweltprüfung: Gemäß Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB geführt. Entsprechend § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird
- von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
- vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,
- von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
- sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
abgesehen. Der § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Ansprechperson

Stadt Storkow (Mark)

Bauamt / SG Bauleitplanung

Herr Mombrei

Tel.: (033678) 68-413

E-Mail: mombrei@storkow.de

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