36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße)
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Fürstenwalde/SpreePlanungsanlass
Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Stadtacker an der Lange Straße im Stadtteil Fürstenwalde Süd ein neues Wohnquartier zu entwickeln.
Um das Wohnquartier planungsrechtlich zu sichern, wird dazu der Bebauungsplan Nr. 127 „Fürstenwalder Gartenfeld Lange Straße“ parallel zur vorliegenden 36. FNP-Änderung aufgestellt. In dem Bereich soll in flächensparender Bauweise ein Wohnquartier entwickelt werden (geplant ca. 500 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau insbesondere für Senioren und Familien). Hierbei sind auch die Schaffung bedarfsgerechter, sozialer Infrastrukturangebote entlang der Lange Straße (Schule mit Turnhalle, Kita) sowie die Entwicklung von Spielplätzen, Sportanlagen sowie Freiräumen vorgesehen. Weiterhin werden überörtliche Grünverbindungen gesichert.
Seit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), rechtswirksam seit dem 30.08.2022, ist das Areal des Stadtackers folgendermaßen dargestellt: ca. 4,3 ha Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, ca. 1,2 ha Wohnbaufläche Typ 2 (Geschossflächenzahl bis 0,8) und ca. 1,6 ha Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“. Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen daher überwiegend aktuell den Darstellungen des FNP und der Bebauungsplan lässt sich nicht aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickeln.
Mit der 36. Änderung soll die Darstellung einer Wohnbaufläche Typ 2 (GFZ bis 0,8) und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ in eine Wohnbaufläche Typ 1 (GFZ bis 1,2) angepasst werden. Die bereits dargestellte Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ soll lediglich in Richtung Osten an die Grenze des Änderungsbereiches verschoben werden.
Im Plangebiet sollen eine Wohnbaufläche Typ 1 (GFZ bis 1,2) dargestellt und eine bereits dargestellte Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ in Richtung Osten verschoben werden. Hierfür entfallen die Darstellungen einer Wohnbaufläche Typ 2 (GFZ bis 0,8) einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“.
Die 36. Änderung des FNP soll im Regelverfahren nach §§ 2-6 Baugesetzbuch (BauGB), d.h. einschließlich einer Umweltprüfung, durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt entsprechend § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 127.
Ansprechperson
Stadt Fürstenwalde/Spree
Amt 21 - Stadtplanung
Am Markt 4
15517 Fürstenwalde/Spree
E-Mail: stadtplanung@fuerstenwalde-spree.de