Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.8. Bauschutzbereich nach Luftverkehrsgesetz

Im Flächennutzungsplan wird der beschränkte Bauschutzbereich (§ 17 Luftverkehrsgesetz) des Sonderlandesplatzes Eggersdorf nachrichtlich übernommen. Dieser befindet sich direkt nördlich angrenzend an das Gemeindegebiet.

13.9. Landesplanerischer Freiraumverbund

Der im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) enthaltene Freiraumverbund (siehe Kapitel 4.1.2) wird im Vorentwurf der Planzeichnung nachrichtlich übernommen, um eine Hinweisfunktion zu erfüllen.

13.10. Vorranggebiete Windenergienutzung

Der Umgriff der Vorranggebiete Windenergienutzung im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Erneuerbare Energien der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (siehe Kapitel 4.2.2) wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen, da die Festlegungen des Regionalplans unmittelbare Auswirkungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet haben.

Folgende Vorranggebiete Windenergienutzung liegen voraussichtlich ganz oder teilweise im Gemeindegebiet von Steinhöfel:

Tabelle 18: Vorranggebiete Windenergienutzung im Gemeindegebiet

NummerBezeichnungFläche im Gemeindegebiet
VR-WEN 35Beerfelde-Buchholz248,2 ha
VR-WEN 51Müncheberg-Mittelheide1,3 ha
VR-WEN 60Heinersdorf-Ost205,7 ha