Der Umgriff der Vorranggebiete Windenergienutzung im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Erneuerbare Energien der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (siehe Kapitel 4.2.2) wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen, da die Festlegungen des Regionalplans unmittelbare Auswirkungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet haben.
Folgende Vorranggebiete Windenergienutzung liegen voraussichtlich ganz oder teilweise im Gemeindegebiet von Steinhöfel:
Tabelle 18: Vorranggebiete Windenergienutzung im Gemeindegebiet
Nummer | Bezeichnung | Fläche im Gemeindegebiet |
VR-WEN 35 | Beerfelde-Buchholz | 248,2 ha |
VR-WEN 51 | Müncheberg-Mittelheide | 1,3 ha |
VR-WEN 60 | Heinersdorf-Ost | 205,7 ha |