Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.5. Natur- und Landschaftsschutz

Ganz oder teilweise im Gemeindegebiet befinden sich folgende durch Verordnung oder Erlass geschützte Gebiete und Objekte des Natur- und Landschaftsschutzes:

Tabelle 16: Gebiete und Objekte des Umwelt- und Naturschutzes im Gemeindegebiet

TypBezeichnungRechtsgrundlage
FFH-GebietMaxseeFünfzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (15. Erhaltungszielverordnung - 15. ErhZV) vom 18. Dezember 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 72])
FFH-GebietMüncheberg
FFH-GebietMüncheberg Ergänzung
FFH-GebietGraningVerordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Erhaltungszielverordnung - ErhZV) vom 1. Dezember 2015 (GVBl.II/15, [Nr. 60]) geändert durch Verordnung vom 17. April 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 24])
LandschaftsschutzgebietMüggelspree-Löcknitzer Wald- und SeengebietVerordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ vom 6. November 2006 (GVBl.II/06, [Nr. 31], S.514), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 29. Januar 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 05])
Geschützter LandschaftsbestandteilRomantisches Wäldchen Verordnung des Landkreis Fürstenwalde vom 24.11.1993
NaturdenkmalEiche in der WieseVerordnung über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree vom 24. September 2014 (ABl. Landkreis Oder-Spree [Nr. 14], S. 5)
NaturdenkmalTeufelsstein
NaturdenkmalWaldemareiche

Die Umgrenzung bzw. die Lage der Gebiete und Objekte wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.

13.6. Wasserwirtschaft

Im Gemeindegebiet existieren mehrere Wasserschutzgebiete, die entsprechend dem Datensatz „Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg“ des Landesamts für Umwelt in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen werden.

Folgende Wasserschutzgebiete werden in der Planzeichnung übernommen:

Tabelle 17: Wasserschutzgebiete im Gemeindegebiet

BezeichnungBetroffene SchutzzonenSchutzgebietsverordnung vom
BeerfeldeI, II, III02.03.1983
Fürstenwalde/SpreeIII B26.05.2009
Fürstenwalde, Wasserfassung BerkenbrückIII B26.05.2009
SchönfeldeI, II, III02.03.1983

Sofern eine Betroffenheit der überplanten Flächen vorliegt, wird dies in Kapitel 9 dargelegt.

Besonders hochwassergefährdete Bereiche im Gemeindegebiet sind nicht bekannt.

13.7. Energieleitungen

Im Flächennutzungsplan wird der Verlauf von bedeutenden Versorgungsleitungen nachrichtlich übernommen, um für nachfolgende Planungsebenen eine Hinweisfunktion zu erfüllen. Im Vorentwurf zum Bebauungsplan werden zunächst nur oberirdische Versorgungsleitungen des Hoch- und Höchstspannungsnetzes übernommen. Die Übernahme weiterer Leitungen wird im weiteren Verfahren geprüft.