Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt OdervorlandPlanungsanlass
Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Steinhöfel hat in Ihrer öffentlichen Sitzung am 12.10.2022 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplans beschlossen.
Derzeit existieren für zehn der zwölf Ortsteile der Gemeinde Steinhöfel rechtswirksame Flächennutzungspläne. Die Ortsteile Jänickendorf und Neuendorf im Sande verfügen derzeit über keine Teilflächennutzungspläne.
Auf Grund der teilweise fehlenden, zum anderen Teil veralteten Darstellungen ist ein Gesamtkonzept der Planung der Gemeinde Steinhöfel nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren viele Rahmenbedingungen stark gewandelt, so dass die Entwicklung der Gemeinde Steinhöfel vor neue Herausforderungen gestellt wird.
Aufgrund der teilweise fehlenden, zum anderen Teil veralteten Darstellungen besteht Anlass zur Entwicklung eines gesamtgemeindlichen Konzepts mit Entwicklungsperspektive für die Gemeinde Steinhöfel.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen zwölf Ortsteilen: Arensdorf, Beerfelde, Buchholz, Demnitz, Gölsdorf, Hasenfelde, Heinersdorf, Jänickendorf, Neuendorf im Sande, Schönfelde, Steinhöfel und Tempelberg.
Gemäß § 5 BauGB Abs. 1 Satz 1 ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Planungshorizont wird auf 10-15 Jahre angesetzt.
Ansprechperson
Amt Odervorland, Bahnhofstraße 3-4, 15518 Briesen (Mark)
Ansprechperson: Hans-Christian Trapp
Bauamt / Bauleitplanung
Telefon: +49 (0)33607 897 62
Email: bauamt@amt-odervorland.de
GP Planwerk GmbH, Uhlandstraße 97, 10715 Berlin
Ansprechperson: Mareike Ehmke
Telefon: +49 (0)30 889 15 687
Email: steinhoefel@gruppeplanwerk.de