„13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ - frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Forst (Lausitz) - Baršć

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Forst (Lausitz)

Planungsanlass

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 07.07.2023 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 1 Abs.3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB einen Einleitungsbeschluss für ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ gefasst. Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“. Es ist geplant, Flächen für Anlagen und Einrichtungen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB auszuweisen.

Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er wurde gegenüber dem im Einleitungsbeschluss dieses Verfahrens festgelegten Geltungsbereich inzwischen etwas größer gefasst, um die Darstellungen und Nutzungen am Schulstandort Wichern-Schule ganzheitlich anzupassen. Der Geltungsbereich beinhaltet nun alle Flurstücke des Schulstandortes der Wichern-Schule, hier die Flurstücke 181/2, 181/1 und 180 der Gemarkung Forst, Flur 20 und ist ca. 21.420 m² groß.

Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Anlagen, jeweils in der Fassung vom 14.06.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum

vom 01.07.2024 bis einschließlich zum 05.08.2024

auch auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der

Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen

https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Technischen Rathaus, Cottbusser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung im Flur des 2. Obergeschosses während folgender Zeiten möglich:

Montag, Mittwoch, Donnerstag                     von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                                                         von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                                            von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorgangsbezogen im Planungsportal Brandenburg erfolgen.          

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden:                              stadtentwicklung@forst-lausitz.de

oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen

oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Information:

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs.2 BauGB zu entsprechen, wird das vorbereitende Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 8 Abs.3 BauGB parallel zu dem Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ durchgeführt.

Ansprechperson

Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin

Fachbereich Stadtentwicklung

Sachbearbeiterin Christina Rennhak

Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)

Tel. +49 3562 989-404

Fax. +49 3562 989-403

E-Mail: ch.rennhak@forst-lausitz.de

Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218

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