GM 23 "Nord-Umfahrung Dabendorf" - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden

Dabendorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Rangsdorf

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 15.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes GM 23 „Nord-Umfahrung Dabendorf“ beschlossen. Weiterhin wurde und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2021/328).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das Plangebiet befindet sich im Gemeindeteil Groß Machnow.

Die Geltungsbereichsgrenze verläuft von unterhalb der Wohngrundstücke am Dabendorfer Weg/B96 über die B96 bis an die Gemarkungsgrenze Dabendorf, dieser erst nach Süden und dann nach Westen folgend bis in Höhe des Flurstücks 20 der Flur 7 Gemarkung Dabendorf und von dort entsprechend der geplanten Straßenverkehrsführung über die Fläche des Flurstückes 888 der Flur 4 bis unterhalb der Wohngrundstücke am Dabendorfer Weg/B96.

 

Die Stadt Zossen stellt den (Straßen-) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zossen Nord“ (Verkehrsfläche) im Gemeindeteil Dabendorf der Stadt Zossen auf. Dieser sieht die Schaffung von Baurecht für die Umgebungsstraße Dabendorf Nord der B96 und die Verbindungsstraße Dabendorf-Glienick vor. Zur Anbindung der Umgehungsstraße an die B96 ist die Inanspruchnahme von Flächen der Gemeinde Rangsdorf in der Gemarkung Groß Machnow vorgesehen. Dabei handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, um Verkehrsflächen und im Flächen auf derzeit ungenutzten privaten Wohngrundstücken. Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit der Kommunen (Art. 28 GG) ist eine Überplanung der Gemarkung durch die Stadt Zossen nicht möglich. Deshalb wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes GM 23 „Nord-Umfahrung Dabendorf“ beschlossen.

 

Ziel der Bebauungspläne ist es mit der Ortsumfahrung den Gemeindeteil Dabendorf vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Ein weiterer Aspekt der Stadt Zossen ist es, das zukünftige Gewerbegebiet, nördlich von Dabendorf zu erweitern und zu sichern.

Ansprechperson

Gemeinde Rangsdorf
Bauamt
Herr Reder
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de
Tel.: 033708 236 91
Fax: 033708 236 21

Aktuelle Mitteilungen

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Bebauungsplan der Stadt Zossen

Zur besseren Einordnung wird der an den Bebauungsplan GM 23 "Nord-Umfahrung Dabendorf" anschließende Bebauungsplan der Stadt Zossen "Gewerbegebiet Zossen Nord" Verkehrsfläche in seiner letzten Entwurfsfassung (2. Vorentwurf vom 10.05.2021) mit ausgelegt.

Da es sich bei diesem Bebauungsplan um ein separates Verfahren handelt, werden Sie gebeten, keine Stellungnahmen zu verfassen, die sich ausschließlich auf den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zossen Nord" Verkehrsfläche beziehen. Hierzu besteht die Möglichkeit im Bebauungsplanverfahren der Stadt Zossen.

Sonstige Umweltbezogene Informationen

Folgende Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Verfahren zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zossen Nord-Verkehrsfläche" der Stadt Zossen, OT Dabendorf werden mit veröffentlicht:

-       Landkreis Teltow-Fläming, Untere Naturschutzbehörde vom 01.07.2021: Überplanung Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung und dem Widerspruch zur Schutzverordnung, Betroffenheit geschützter Biotope (unbeschattete wasserführende Gräben, Feuchtwiesen nährstoffreicher Standorte, Frischwiesen, Heidenelken-Grasnelkenfluren, Rotstraußgrasfluren auf Trockenstandorten, Grünlandbrachen mit Gehölzbewuchs, Laubgebüsche frischer Standorte, Feldgehölze auf nassen oder feuchten Standorten, Rasenschmielen-Schwarzerlenwald, Kiefernwälder trockener Standorte, Kiefern-Vorwald, sowie Eschen-Vorwald).

 -       Landesamt für Umwelt vom 30.06.2021: Verkehrsimmissionen und Forderung eines Schalltechnischen Gutachtens.

 -       Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 05.07.2021: Überplanung von Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des Planfeststellungsbeschlusses BER.