12.4. Landwirtschaft
Die Gemeinde Steinhöfel ist durch die landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich geprägt. Sie bildet weiterhin einen wichtigen Wirtschaftszeig in der Region. Die Landwirtschaftsflächen nehmen den weitaus größten Teil des Planungsgebietes ein (rund 66 %) In der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ werden alle Flächen zusammengefasst, die auf unterschiedliche Weise durch außenbereichstypische Nutzungen geprägt sind und im Bestand daher i.d.R. einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen sind. Dies sind nicht nur Ackerflächen im Außenbereich sondern auch Grünlandflächen, Flächen mit landwirtschaftlichen Betrieben (angrenzend an Ortslagen sowie außerhalb), gartenbauliche Betriebe (z. B. Gärtnerei in Steinhöfel, Kräuterhof in Neuendorf im Sande) sowie Baumschulen (z. B. in „Baumschule Lürssen“ in Tempelfelde). Auf eine Unterscheidung verschiedener Bestandteile der Landwirtschaft i.S.d. § 201 BauGB wird in der Darstellung jedoch verzichtet.
Einzelgebäude sowie Höfe im Außenbereich werden nicht als gesonderte Baufläche sondern sind als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Darstellung von Bauflächen ist aufgrund der Zielstellung im LEP HR (Ziel 5.4) ausgeschlossen.
Die dargestellten Sonderbauflächen „Agri-PV“, „PV“ und „Windpark“ schließen eine landwirtschaftliche Nutzung nicht aus, sondern bringen lediglich den planerischen Vorrang der Sondernutzung zum Ausdruck. Dass nicht für die Sondernutzung benötigte Flächen landwirtschaftlich nutzbar sind, wird durch Festsetzungen auf Ebene der Bebauungspläne gesichert. Hierzu zählen z.B. die Zwischenräume der Modulreihen bei Solaranlagen.