Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.3. Altlasten

Der aktuelle Stand der erfassten Altlasten und Altlastenverdachtsflächen im Gemeindegebiet soll im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhoben werden. Im Entwurf der Planzeichnung zum Flächennutzungsplan sollen die jeweiligen Standorte als Hinweis übernommen werden. In der Begründung wird eine Liste mit der Art der Altlast, einer Beschreibung der Lage und der betroffenen Flurstücke aufgenommen.

13.4. Kampfmittel

Ob für die untersuchten Prüfflächen ein konkreter Kampfmittelverdacht vorliegt, soll im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ermittelt werden.

Darüber hinaus ist auf Ebene des Flächennutzungsplans i.d.R. keine nachrichtliche Übernahme von Kampfmittelverdachtsflächen erforderlich. Die Genehmigungsbehörde entscheidet bei konkreten Bauvorhaben auf Grundlage einer vom Kampfmittelbeseitigungsdienst erarbeiteten Kampfmittelverdachtsflächenkarte, inwiefern eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung beizubringen ist.

13.5. Natur- und Landschaftsschutz

Ganz oder teilweise im Gemeindegebiet befinden sich folgende durch Verordnung oder Erlass geschützte Gebiete und Objekte des Natur- und Landschaftsschutzes:

Tabelle 16: Gebiete und Objekte des Umwelt- und Naturschutzes im Gemeindegebiet

TypBezeichnungRechtsgrundlage
FFH-GebietMaxseeFünfzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (15. Erhaltungszielverordnung - 15. ErhZV) vom 18. Dezember 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 72])
FFH-GebietMüncheberg
FFH-GebietMüncheberg Ergänzung
FFH-GebietGraningVerordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Erhaltungszielverordnung - ErhZV) vom 1. Dezember 2015 (GVBl.II/15, [Nr. 60]) geändert durch Verordnung vom 17. April 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 24])
LandschaftsschutzgebietMüggelspree-Löcknitzer Wald- und SeengebietVerordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ vom 6. November 2006 (GVBl.II/06, [Nr. 31], S.514), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 29. Januar 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 05])
Geschützter LandschaftsbestandteilRomantisches Wäldchen Verordnung des Landkreis Fürstenwalde vom 24.11.1993
NaturdenkmalEiche in der WieseVerordnung über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree vom 24. September 2014 (ABl. Landkreis Oder-Spree [Nr. 14], S. 5)
NaturdenkmalTeufelsstein
NaturdenkmalWaldemareiche

Die Umgrenzung bzw. die Lage der Gebiete und Objekte wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.