Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.9. Landesplanerischer Freiraumverbund

Der im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) enthaltene Freiraumverbund (siehe Kapitel 4.1.2) wird im Vorentwurf der Planzeichnung nachrichtlich übernommen, um eine Hinweisfunktion zu erfüllen.

13.10. Vorranggebiete Windenergienutzung

Der Umgriff der Vorranggebiete Windenergienutzung im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Erneuerbare Energien der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (siehe Kapitel 4.2.2) wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen, da die Festlegungen des Regionalplans unmittelbare Auswirkungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet haben.

Folgende Vorranggebiete Windenergienutzung liegen voraussichtlich ganz oder teilweise im Gemeindegebiet von Steinhöfel:

Tabelle 18: Vorranggebiete Windenergienutzung im Gemeindegebiet

NummerBezeichnungFläche im Gemeindegebiet
VR-WEN 35Beerfelde-Buchholz248,2 ha
VR-WEN 51Müncheberg-Mittelheide1,3 ha
VR-WEN 60Heinersdorf-Ost205,7 ha

14. Rücknahme von Bauflächen

In der Gemeinde Steinhöfel haben sich bestimmte Zielstellungen seit der Aufstellung des derzeit rechtswirksamen FNP geändert. Manche Bereiche, in denen Siedlungsentwicklung vorgesehen war wurden bis heute nicht bebaut und sollen inzwischen auch nicht mehr als Entwicklungspotenzial zur Verfügung stehen. Weiterhin gibt es auch Bereiche, in denen landwirtschaftliche Nutzungen, die dem Außenbereich zuzuordnen sind, als Bauflächen dargestellt wurden. Dies wird mit der Aufstellung des vorliegenden FNP korrigiert. Die entsprechenden Flächen werden als Bauflächen aus dem FNP entlassen und künftig als Wald- oder Landwirtschaftsflächen dargestellt.

Arensdorf Flächengröße: 1,2 ha Entlang der B5, nördlich des Ortes; Gemarkung Arensdorf, Flur 001, Flurstücke 17/1, 17/2, 18/1, 18/2, 19, 20
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: Die Fläche ist Grünland mit umfangreichem Baumbestand. Vor Jahren war eine Bautätigkeit beabsichtigt. Es wurde ein B-Plan-Verfahren eingeleitet, aber nicht fortgeführt. Zudem ist die Erschließung von der B5 (außerorts) eingeschränkt. Die Fläche soll aus dem FNP als Baufläche herausgenommen werden. Eine Anpassung der vorliegenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nicht erforderlich (da aktuell im Außenbereich gelegen).

Behlendorf Flächengröße: 0,4 ha Entlang der Baathstraße, südwestlich des Schinkelhofs; Gemarkung Heinersdorf, Flur 005, Flurstück 304
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: Eine Inanspruchnahme der Fläche ist bislang nicht erfolgt. Die Fläche wird als Koppel genutzt. Insbesondere aufgrund des denkmalgeschützten Schinkelhofs und der auf der gegenüberliegenden Seite der Baathstr. liegenden historischen Gebäude, soll eine Inanspruchnahme der Fläche für Gebäude nicht erfolgen. Hier ist mit einer Beeinträchtigung des Denkmals zu rechnen. Daher sollen die Flächen nicht mehr als gemischte Bauflächen dargestellt werden.
Beerfelde Flächengröße: 0,5 ha Nördlich des Siedlerwegs; Gemarkung Beerfelde, Flur 002, Flurstücke 374, 416
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: Die Bebauung nördlich des Siedlerwegs ist kein Planungsziel mehr. Dieser Bereich ist nicht in der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung enthalten. Ein Heranrücken an den östlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb soll nicht erfolgen.

Beerfelde Flächengröße: 1,0 ha Zwischen Siedlerweg und Jänickendorfer Straße; Gemarkung Beerfelde, Flur 002, Flurstücke 3, 6, 12, 15, 16, 363, 482, 591
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: Da eine Inanspruchnahme als Wohnbaufläche in den Gartenbereichen südlich des Siedlerwegs bislang nicht erfolgte und eine Erschließung nicht gesichert ist, sollen die Flächen als Wohnbauflächen zurückgenommen werden.

Steinhöfel Flächengröße: 3,4 ha Nördlich der Straße Zur Kleinbahn; Teilweise innerhalb BP Bahnhofstraße; Gemarkung Steinhöfel, Flur 002, Flurstücke 34, 35, 38, 43, 45, 46, 47/1, 47/2, 48, 49, 50, 55, 56, 57, 59/1, 403 und Flur 006, Flurstücke 23/4, 25, 388
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: Da eine Umsetzung des Bebauungsplans seit dem Jahr 2000 nicht stattfand und keine Entwicklung absehbar ist, sollen die Flächen auf bereits erschlossene Bereiche entlang der Straße Zur Kleinbahn reduziert werden. Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung ist als Nutzungszweck sehr gut geeignet. Damit die Rücknahme der Baufläche bei der Berechnung der Eigenentwicklungsoption gem. LEP HR bilanziell berücksichtigt werden kann, ist der B-Plan zu ändern bzw. teilweise aufzuheben.

Buchholz Flächengröße: 3,2 ha Buchholzer Dorfstraße; Gemarkung Buchholz, Flur 001, Flurstücke 58/1, 116, 150, 152, 153, 216, 245
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: In dem Bereich der Baufläche liegen Stallungen, Bioenergieanlagen und Verwaltungen / Vertrieb eines landwirtschaftlichen Betriebs. Diese Nutzungen sind als landwirtschaftliche Nutzung dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Umnutzung ist nicht vorgesehen. Daher soll die Fläche in den Außenbereich entlassen werden.

Buchholz Flächengröße: 2,1 ha Buchholzer Dorfstraße; Gemarkung Buchholz, Flur 001, Flurstücke 51, 91, 159, 161
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: In dem Bereich der Baufläche befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Dieser ist dem Außenbereich zuzuordnen. Konkrete Umnutzungspläne gibt es derzeit nicht. Daher soll die Fläche in den Außenbereich entlassen werden.

Schönfelde Flächengröße: 0,8 ha Eggersdorfer Straße; Gemarkung Schönfelde, Flur 002, Flurstücke 26, 27, 136
Ursprüngliche DarstellungAngepasste Darstellung
Begründung: In dem Bereich der Baufläche befinden sich Nebengelasse eines landwirtschaftlichen Betriebs. Die Nutzung ist den privilegierten Außenbereichsnutzungen zuzuordnen. Konkrete Umnutzungspläne gibt es derzeit nicht. Daher soll die Fläche in den Außenbereich entlassen werden.