Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

28. Dr.-Schubert-Straße Süd (GÖ 1)

Gemarkung Gölsdorf, Flur 001, Flurstücke: 7, 8, 9, 10
Empfohlene Darstellung: ~ 0,5 ha Wohnbaufläche
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am südöstlichen Rand des Ortes, südlich der bereits überwiegend bebauten Dr.-Schubert-Straße. Derzeit wird der Bereich landwirtschaftlich (Ackerbau und Grünland) genutzt. Entlang der Straße befinden sich ein Entwässerungsgraben sowie eine Telefonleitung.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort ist als Neuausweisung für Wohnbauflächen gut geeignet. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Siedlungsflächen bietet sich die Fläche als kleinteilige Abrundung an. Der vorhandene Entwässerungsgraben entlang der Dr.-Schubert-Straße müsste für die Zufahrten gequert oder in den Bereich südlich der geplanten Flächen verlegt werden. Zum Schutz vor Hangwasser sind ggf. Maßnahmen in Richtung freie Landschaft erforderlich. Es sind Emissionen aus der Biogasanlage (rund 1,2 km in westlicher Richtung entfernt) möglich, es erfolgt aber keine heranrückende Wohnbebauung. Da die Fläche derzeit nicht in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung enthalten ist, wäre diese zu ändern, um Baurecht zu schaffen. Sofern die Entwicklung im Rahmen der § 34-Satzung erfolgt, ist voraussichtlich keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR erforderlich, es handelt sich um eine „Spiegelung“ bestehender Bebauung.

29. Alter Postweg West (GÖ 2)

Gemarkung Gölsdorf, Flur 001, Flurstücke: 478, 481
Empfohlene Darstellung: --
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am westlichen Rand des Ortes, westlich des bereits in Teilen bebauten Alten Postwegs. Derzeit wird der Bereich landwirtschaftlich (Ackerbau) genutzt. Das Gelände liegt rund 1 m über dem Straßenniveau.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort ist als Neuausweisung für Wohnbauflächen bedingt geeignet. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Verkehrsflächen bietet sich die Fläche als Erweiterung an. Zur Entwicklung der Fläche sind zum Schutz vor Hangwasser ggf. Maßnahmen in Richtung freie Landschaft sowie eine Geländemodellierung erforderlich. Weiterhin würde es sich bei der Fläche um eine heranrückende Wohnbebauung an die rund 700 m in westliche Richtung entfernte Biogasanlage handeln.

30. Alter Postweg Ost (GÖ 3)

Gemarkung Gölsdorf, Flur 001, Flurstücke: 12, 33/3, 400, 403, 499, 501
Empfohlene Darstellung: --
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am westlichen Rand des Ortes, östlich des bereits in Teilen bebauten Alten Postwegs. Derzeit wird der Bereich als Pferdekoppel genutzt. Das Gelände liegt rund 0,5 m über dem Straßenniveau.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort ist als Neuausweisung für Wohnbauflächen grundsätzlich geeignet. Aufgrund der Lage im Siedlungszusammenhang und der bestehenden Erschließungsstraße wurde die Fläche als Innenentwicklungsfläche geprüft. Es handelt sich aber um eine Fläche, die nicht Teil des historisch gewachsenen Siedlungszusammenhangs ist. Dieser befindet sich an der historischen Hauptstraße „Lindenplatz“. Städtebaulich ist eine Erweiterung in dem Bereich der Prüffläche nicht angestrebt, da es noch weitere Flächen gibt, die für die aktuellen Entwicklungen in Gölsdorf sinnvoller sind und ausreichen.