Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

24. Steinhöfeler Straße (BUCH 3)

Gemarkung Buchholz, Flur 001, Flurstücke: 100, 162, 171, 237
Empfohlene Darstellung: ~ 3,2 ha Wohnbaufläche
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Fläche liegt am südöstlichen Rand des Ortes und wird süd- bzw.- südwestlich von der Steinhöfeler Straße sowie östlich durch einen bestehenden Wirtschaftsweg umgrenzt. Im Westen grenzt das Gebiet an einen Teich mit mglw. hochwertigen und dichten Gehölzbestand, tlw. entlang Steinhöfeler Str. Derzeit wird der Bereich überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. In ca. 200 m Entfernung liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb.
  • Bestandsgehölze entlang des Teichs schneiden das Gebiet von Steinhöfeler Straße ab (keine Erschließung darüber möglich)
  • Alleepflanzung im Norden im Landschaftsplan dargestellt
  • mglw. immissionsrelevante Auswirkungen von dem landwirtschaftlichen Betrieb in 200 m Entfernung
  • Derzeit nicht in Klarstellungs- bzw. Ergänzungssatzung enthalten.
  • Für die Entwicklung des Gebietes wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
  • Voraussichtlich Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR.

25. Fürstenwalder Allee / südwestlicher Ortsausgang (BUCH 4)

Gemarkung Buchholz, Flur 002, Flurstück 74
Empfohlene Darstellung: ~ 0,4 ha Wohnbaufläche
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Gebietsbeschreibung: Die Fläche liegt am südwestlichen Rand des Ortes an der Fürstenwalder Allee. Gegenüber liegen Mehrfamilienhäuser. Derzeit wird der Bereich ackerbaulich genutzt.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort ist als Neuausweisung für Wohnbauflächen vorgesehen. Die Erschließung ist aufgrund der Lage an der Fürstenwalder Allee gesichert. Derzeit ist die Fläche nicht in der Klarstellungs- bzw. Ergänzungssatzung enthalten, dies ist Grundlage für eine Entwicklung der Fläche. Es erfolgt voraussichtlich keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR, hierbei handelt es sich um die „Spiegelung“ bestehender Bebauung.

25.1. Demnitz (mit Vorwerk Demnitz, Demnitzer Mühle)

Abbildung 15:Übersichtskarte zu Prüfflächen in Demnitz

Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0