Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Verfahrensablauf

Grundsätzlich hat die Gemeinde bei der Planung die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Demzufolge sind im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplans Änderungen möglich.

Übersicht über die wesentlichen Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss 12.10.2022

Ortsspaziergänge 12.02.2024, 14.02.2024, 15.02.2024

Beschluss Billigung Vorentwurf _________

Beteiligung Raumordnung / Landesplanung (§ 1 (4) BauGB) _________

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) BauGB) _________ - _________

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und TÖB (§ 4 (1) BauGB) mit Schreiben vom _________

Beschluss Billigung 1. Entwurf _________

Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (2) BauGB) zum 1. Entwurf _________ - _________

Beteiligung der Behörden und TÖB (§ 4 (2) BauGB) zum 1. Entwurf mit Schreiben vom _________

Abwägungsbeschluss _________

Feststellungsbeschluss _________

Aufstellungsbeschluss

Der Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel wurde in der Sitzung am 12.10.2022 gefasst (48/2022). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 347 für das Amt Odervorland am 01.12.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

FNP-Arbeitsgruppe

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinhöfel hat am 11.12.2023 die Einberufung einer Arbeitsgruppe für die Aufstellung des gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel beschlossen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass die Arbeitsgruppe das Projekt bis zum Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes begleiten soll. Die personelle Zusammensetzung soll auch über die anstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2024 hinaus bestehen bleiben.

Ortsspaziergänge

Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs wurden im Februar 2024 Ortsspaziergänge in allen Orten der Gemeinde durchgeführt. Hierüber wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 18.01.2024 informiert.

Die Teilnehmenden der Ortsspaziergänge waren nicht festgelegt. Insbesondere wurden interessierte Bürger, Ortsvorsteher sowie Mitglieder der Ortsbeiräte gebeten, sich zu beteiligen. Ziel der Ortsspaziergänge war insbesondere

  • die gemeinsame erste Bestandsaufnahme (insbesondere zur Frage des Vorhandenseins von Gemenge-und Konfliktlagen),
  • die Besprechung erster Entwicklungsziele sowie
  • die Diskussion von Erweiterungsflächen für die Siedlungsentwicklung.

Bei den Rundgängen waren ein bis sechs Personen aus der Gemeinde Steinhöfel zusätzlich zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Planungsbüro und einer Person aus der Verwaltung vertreten.

3. Plangebiet

3.1. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gebiet des Gemeinde Steinhöfel Ortsteilen Arensdorf (mit Dorotheenhof), Beerfelde (mit Ausbau Beerfelde), Buchholz, Demnitz (mit Vorwerk Demnitz, Demnitzer Mühle), Gölsdorf, Hasenfelde (mit Hasenwinkel, Vorwerk Hasenfelde), Heinersdorf (mit Behlendorf, Fritzfelde, Heinersdorfer Vorwerk), Jänickendorf (mit Ausbau Jänickendorf, Neue Mühle), Neuendorf im Sande (mit Bahnhofsiedlung, Gutshof, Margaretenhof), Schönfelde, Steinhöfel (mit Altes Vorwerk, Charlottenhof) und Tempelberg. Die Fläche der Gemeinde beträgt rund 16.000 ha.

Abbildung 1: Übersichtskarte Steinhöfeler Ortsteile1