Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Planungsvorgaben

4.1. Übergeordnete Planungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan ist somit an die übergeordneten Planungsvorgaben gebunden.

Die für die Gemeinde Steinhöfel relevanten Ziele sind im Wesentlichen in folgenden Planungen enthalten:

  • im Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 235)),
  • im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29.04.2019 (GVBl. II, Nr. 35) sowie
  • im Sachlichen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (RPl-RS/GSP), in Kraft getreten mit Bekanntmachung der Genehmigung (im ABl. Nr. 42 vom 27.10.2021, S. 812).

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung sowie die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Aufstellung des Flächennutzungsplans beteiligt, um deren Belange in die Abwägung und Planung einstellen zu können. Dies dient auch der Anfrage nach den Zielen der Raumordnung.

4.1.1. Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)

Das LEPro 2007 trifft Festlegungen, die als Grundsätze der Raumordnung in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Die Grundsätze des LEPro 2007 beschränken sich auf raumbedeutsame Aussagen und sind Grundlage für die Konkretisierung auf nachfolgenden Planungsebenen (insbesondere des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) und der Regionalplanung).

Für die Gemeinde Steinhöfel sind die folgenden Festlegungen von wesentlicher Bedeutung:

Gemäß § 2 Abs. 3 sollen in den ländlichen Räumen in Ergänzung zu den traditionellen Erwerbsgrundlagen neue Wirtschaftsfelder erschlossen und weiterentwickelt werden. Hierzu zählen insbesondere die Neuausrichtung der Landwirtschafts- und Energiepolitik. Nach § 4 Abs. 2 sollen durch eine nachhaltige und integrierte ländliche Entwicklung die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die touristischen Potenziale, die Nutzung regenerativer Energien und nachwachsender Rohstoffe in den ländlichen Räumen als Teil der Kulturlandschaft weiterentwickelt werden. Die Gemeinde Steinhöfel kommt diesen Belangen u.a. mit dem Gesamtgemeindlichen Konzept für großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach. Weiterhin sind in der vorliegenden Planung u. a. neue gewerbliche Bauflächen dargestellt sowie Möglichkeiten für die Nutzung wirtschaftlicher Impulse entlang der überregionalen Radwege sowie in den historischen Wirtschaftsgebäuden geschaffen.

Gemäß § 3 Abs. 1 LEPro 2007 soll die Hauptstadtregion (Gesamtgebiet der Länder Berlin-Brandenburg) nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung entwickelt werden. Die Siedlungsentwicklung soll gem. § 5 Abs. 1 auf Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. Steinhöfel ist kein zentraler Ort bzw. raumordnerisch festgelegter Bereich in diesem Sinne. Die Entwicklungsmöglichkeiten werden daher in der vorliegenden Planung überwiegend auf die landesplanerische Innenentwicklung beschränkt.

Gem. § 5 Abs. 2 soll die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei sollen die Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität haben. Die Gemeinde Steinhöfel hat im Rahmen der vorliegenden Neuaufstellung vorhandene Potenziale der Innenentwicklung geprüft. Gemäß § 5 Abs. 3 wurden bei der Siedlungsentwicklung verkehrssparende Siedlungsstrukturen angestrebt.

Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden (vgl. § 6 Abs. 1). Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden.