Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.2. Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin - Brandenburg (LEP HR)

Der LEP HR bindet die Hauptstadtregion in nationale und internationale Verflechtungen ein, ermöglicht Wachstum, ordnet räumlich die Daseinsvorsorge, orientiert die Infrastrukturentwicklung auf räumliche Schwerpunkte, schützt Freiräume und natürliche Ressourcen und regt nachfolgende Akteursebenen zur Gestaltung von Handlungsräumen an. Er stellt als überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der Länder Berlin und Brandenburg die raumordnerischen Grundsätze dar und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion.

Darstellung landesplanerischer Ziele und Grundsätze

Die Gemeinde Steinhöfel gehört nicht zu den Schwerpunkten der Wohnsiedlungsflächenentwicklung nach Z 5.6 LEP HR. Die Möglichkeiten zur Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen richten sich deshalb nach Z 5.5 LEP HR (Eigenentwicklung). Teilbereiche des Gemeindegebiets sind als Freiraumverbund gekennzeichnet.

Abbildung 11: Auszug aus dem LEP HR - Festlegungskarte

Folgende wesentliche Ziele und Grundsätze des LEP HR sind für die Gemeinde Steinhöfel von Bedeutung:

G 2.2 Gewerbeflächenentwicklung

Die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen ist unter Berücksichtigung bzw. Beachtung der qualitativen Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung in der gesamten Hauptstadtregion möglich. Gewerbliche Bauflächen sollen bedarfsgerecht und unter Minimierung von Nutzungskonflikten an geeigneten Standorten entwickelt werden. Eine Inanspruchnahme des Freiraumverbundes ist ausgeschlossen und nur unter den in Z 6.2 Absatz 2 genannten Ausnahmen möglich. Die Planung neuer gewerblicher Bauflächen soll bedarfsgerecht und nachhaltig erfolgen. Neben einer verkehrlich guten Anbindung kann eine möglichst geringe Inanspruchnahme neuer Flächen niedrige Infrastrukturfolgekosten nach sich ziehen. (vgl. S. 54 LEP HR)

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand erfolgt die Darstellung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen in verkehrsgünstiger Lage in Heinersdorf (HEIN 6 und HEIN 7) und Steinhöfel (STEIN 6). Kleinere Bestandsgewerbe werden in Jänickendorf (JÄ 5), Hasenfelde (HAS 1) und Neuendorf im Sande dargestellt. Es erfolgt keine Inanspruchnahme des Freiraumverbundes. Dieser ist zur besseren Nachvollziehbarkeit im Vorentwurf in die Planzeichnung übernommen. Die dargestellten Flächen können Arbeitsplätze in der Gemeinde schaffen und ggf. Pendlerbeziehungen minimieren.

Z 2.12 Errichtung oder Erweiterung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen außerhalb Zentraler Orte

Die Errichtung oder die Erweiterung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen ist abweichend von Z 2.6 auch außerhalb der Zentralen Orte zulässig, wenn das Vorhaben überwiegend der Nahversorgung dient und sich der Standort in einem zentralen Versorgungsbereich befindet.

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand sind mit der Flächennutzungsplanung keine Darstellungen von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel vorgesehen.

G 4.1 Kulturlandschaftliche Handlungsräume

Kulturlandschaften sollen auf regionaler Ebene identifiziert und weiterentwickelt werden. Die vielfältigen Kulturlandschaften mit ihren prägenden Merkmalen und Kultur- und Naturdenkmälern sollen behutsam weiterentwickelt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen dem Erhalt regionaler Werte und neuen Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen zu finden. Nutzungen im Außenbereich, wie erneuerbare Energien, Rohstoffabbau, Netzausbau, Deponien sowie sonstige technische Anlagen, sollen verträglich in die Kulturlandschaften integriert werden (aus „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“, MKRO 2016).

  • Bewertung: Gemäß dem Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg ist das Landschaftsbild im Gemeindegebiet Steinhöfels überwiegend von sehr geringer bis gering-mittlerer Bedeutung. Die prägenden Kultur- und Naturdenkmäler werden im Rahmen der Neuaufstellung berücksichtigt.

G 5.1 Innenentwicklung und Funktionsmischung

(1) Die Siedlungsentwicklung soll unter Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur auf die Innenentwicklung konzentriert werden. Dabei sollen die Anforderungen, die sich durch die klimabedingte Erwärmung insbesondere der Innenstädte ergeben, berücksichtigt werden.

(2) Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Erholung sollen einander räumlich zugeordnet und ausgewogen entwickelt werden.

  • Bewertung: Die Gemeinde Steinhöfel priorisiert im Rahmen der Neuaufstellung vorhandene Potenziale der Innenentwicklung, bspw. durch die Nachnutzung baulich vorgeprägter Flächen oder das Schließen von Baulücken. Auch Neuausweisungen sind überwiegend im Sinne der Innenentwicklung vorgesehen (Spiegelung, Abrundung entlang vorhandener Straßen). Hierbei werden die Belange der Funktionsbündelung und Nutzugsmischung beachtet. Insbesondere in den historischen Ortslagen werden weiterhin gemischte Bauflächen dargestellt.

Z 5.2 Anschluss neuer Siedlungsflächen

(1) Neue Siedlungsflächen sind an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen.

(2) Für Gewerbe- und Industrieflächen sind Ausnahmen von Absatz 1 zulässig, wenn besondere Erfordernisse des Immissionsschutzes oder der Verkehrserschließung ein unmittelbares Angrenzen neuer Flächen an vorhandene Siedlungsgebiete ausschließen.

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand schließen die neu dargestellten Siedlungsflächen an bestehende an. Neuausweisungen im Außenbereich sind nicht vorgesehen.

Z 5.3 Umwandlung von Wochenend- oder Ferienhausgebieten und von weiteren Siedlungsflächen

Die Umwandlung von Wochenend- oder Ferienhausgebieten und von weiteren hochbaulich geprägten Siedlungsflächen im Außenbereich in Wohnsiedlungsflächen ist zulässig, wenn sie an die vorhandenen Siedlungsgebiete angeschlossen sind.

  • Bewertung: Es erfolgt die Neuausweisung von Bauflächen für bestehende hochbaulich geprägte Siedlungsflächen im Außenbereich. Diese befinden sich angrenzend an die bestehenden Siedlungsflächen und entsprechend daher dem Ziel 5.3 (z.B. DEM 1, NEU 2, SCHÖ 5)

Z 5.4 Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen

Die Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen ist zu vermeiden und nur dann zulässig wenn insbesondere keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden.

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand wird das Ziel 5.4 erfüllt.

Z 5.5 Eigenentwicklung für den örtlichen Bedarf

(1) In allen Gemeinden oder Gemeindeteilen, die keine Schwerpunkte für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung gemäß Z 5.6 sind, ist eine Wohnsiedlungsentwicklung für den örtlichen Bedarf im Rahmen der Eigenentwicklung nach Absatz 2 möglich.

(2) Die Eigenentwicklung ist durch Innenentwicklung und zusätzlich im Rahmen der Eigenentwicklungsoption mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar/1 000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 31. Dezember 2018) für einen Zeitraum von zehn Jahren für Wohnsiedlungsflächen möglich. Wohnsiedlungsflächen, die in Flächennutzungsplänen oder in Bebauungsplänen vor dem 15. Mai 2009 dargestellt bzw. festgesetzt wurden, aber noch nicht erschlossen oder bebaut sind, werden auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet.

(3) Auf die Eigenentwicklungsoption nach Absatz 2 Satz 1 nicht angerechnet werden Wohnsiedlungsflächen, die aufgrund bestandskräftiger Entscheidungen über eine Zielabweichung von 4.5 (Z) Absatz 2 LEP B-B zulässig waren.

  • Bewertung:

Die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen (Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im FNP) ist im Grundsatz auf die Sicherung des örtlichen Bedarfs begrenzt (Eigenentwicklung).

Die Entwicklung soll prioritär im Rahmen der Innenentwicklung erfolgen. Darüber hinaus sind Flächeninanspruchnahmen im Rahmen der Eigenentwicklung (Ziel 5.5) möglich. Festgelegt in Ziel 5.5 ist das Flächenpotenzial für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung (EEO): Dieses beträgt 1 ha je 1.000 EW und ist frei auf alle Ortsteile verteilbar. Die EEO beträgt 4,5 ha (siehe Tabelle 4).

Hierzu sind im Rahmen des Verfahrens Abstimmungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vorgesehen.

Tabelle 4: Bilanzierung der Wohnsiedlungsflächen

Zur Verfügung stehendes Flächenkontingent Flächengröße
Eigenentwicklungsoption entsprechend Ziel 5.5 auf Grundlage von einer Bevölkerungsanzahl von 4.448 Einwohnern[footnoteRef:21] [21: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2019): Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2018. 2., korrigierte Auflage.] 4,5 ha
Inanspruchnahme durch die nicht ausgeschöpften Potenziale aus dem rechtswirksamen FNP entsprechend telefonischer Auskunft im Januar 2024- 0,0 ha
Geplante Rücknahmen von Wohnsiedlungsflächen mit Bewertung
Bezeichnung Kurzbewertung (siehe Kapitel 8)Größe der Fläche im rechtsw. FNPAuswirkungen auf das Flächenkontingent
Heinersdorf (Behlendorf)Rücknahme, unbebaut0,4 ha+ 0,4 ha
BeerfeldeRücknahme, unbebaut0,5 ha+ 0,5 ha
BeerfeldeRücknahme, unbebaut1,0 ha+ 1,0 ha
SteinhöfelRücknahme, unbebaut3,4 ha+ 3,4 ha
BuchholzRücknahme, Außenbereichsbebauung3,2 ha--
BuchholzRücknahme, Außenbereichsbebauung2,1 ha--
Schönfelde Rücknahme, unbebaut0,8 ha+ 0,8 ha
SUMME+ 6,1 ha
Flächenkontingent nach Rücknahme der Bauflächen10,6 ha
Geplante neue Wohnsiedlungsflächen mit Bewertung
BezeichnungKurzbewertung (siehe Kapitel 9)Größe der FlächeAuswirkungen auf das Flächenkontingent
AR 2 „Bahnhofsstraße“vsl. anzurechnen1,3 ha- 1,3 ha
BEE 1 „Wohnen am Barschpfuhl“teilweise bebaut; Erschließung vorhanden0,9 ha
BEE 3 „Trebuser Chaussee Ost“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,3 ha--
BUCH 3 „Steinhöfeler Straße“vsl. anzurechnen3,2 ha- 3,2 ha
BUCH 4 „Fürstenw. Allee / südwestl. Ortsausgang“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,4 ha--
DEM 1 „Dorfstraße Nord“ vsl. anzurechnen0,5 ha- 0,5 ha
DEM 2 „Dorfstraße Süd“überwiegend Bestand; Erschließung vorhanden1,7 ha--
GÖ 1 „Dr.-Schubert-Straße Süd“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,5 ha--
HAS 3 „Wohnen am Waldweg West“ vsl. teilweise anzurechnen; Erschließung vorhanden1,2 ha- 0,6 ha
HEIN 1 „Frankfurter Chaussee Ost“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,7 ha--
HEIN 2 „Hasenfelder Weg am südl. Ortsausgang“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden1,2 ha--
HEIN 4 „Lietzener Weg“vsl. anzurechnen1,0 ha- 1,0 ha
HEIN 8 „Behlendorf, Baathstr / Müncheberger Weg“vsl. anzurechnen0,3 ha- 0,3 ha
JÄ 2 „Westliches Ende Am Dorfring“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,2 ha--
JÄ 3 „Westliches Ende Feldweg“vsl. anzurechnen0,9 ha- 0,9 ha
JÄ 5 „Am Dorfring / Neumühler Weg“Bestand, keine Neuinanspruchnahme 0,6 ha--
NEU 1 „Am Storchennest“ vsl. anzurechnen1,0 ha- 1,0 ha
NEU 2 „Wohnen am Margaretenhof“ vsl. anzurechnen0,8 ha- 0,8 ha
SCHÖ 1 „Östl. Seite Hoppegartener Str.“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden1,0 ha--
SCHÖ 2 „Nördlich Dorfstraße“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,6 ha--
SCHÖ 4 „Nordöstlicher Ortsausgang“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,2 ha--
SCHÖ 5 „Nördlicher Ortsausgang“Bestand, keine Neuinanspruchnahme 0,6 ha--
STEIN 1 „Zur Kleinbahn Süd“ Spiegelung bestehender / zulässiger Bebauung; Erschließung vorhanden0,8 ha--
STEIN 2 „Alter Gutshof“Innenentwicklung; Erschließung vorhanden0,8 ha--
STEIN 3 „Gutsweg Nord“ vsl. anzurechnen0,9 ha- 0,9 ha
STEIN 5 „Straße der Freundschaft“Entwicklung nach § 34 BauGB; Erschließung vorhanden0,2 ha--
TEMP 1 „Buchholzer Straße“ tlw. Bestand, tlw. Spiegelung besehender Bebauung; Erschließung vorhanden1,2 ha--
TEMP 2 „Müncheberger Str.“ vsl. anzurechnen2,1 ha- 2,1 ha
SUMME- 12,6 ha
Flächenkontingent nach Rücknahme der Bauflächen.- 2,0 ha

Das Flächenpotenzial für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung (EEO) wird derzeit um 2,1 ha überschritten. Die Abstimmung hierzu erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB.

Z 5.7 Weitere Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung

Weitere Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung sind die gemäß Z 3.3 festgelegten Grundfunktionalen Schwerpunkte.

  • Bewertung: Da in der Gemeinde Steinhöfel kein Grundfunktionaler Schwerpunkt vorhanden ist, besteht keine zusätzliche Wachstumsreserve.

Z 6.2 Freiraumverbund

Der Freiraumverbund ist räumlich und in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die den Freiraumverbund in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, sind ausgeschlossen, sofern sie die Funktionen des Freiraumverbundes oder seine Verbundstruktur beeinträchtigen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Bewertung: Eine Inanspruchnahme des Freiraumverbundes wird mit der Fortschreibung des FNP nicht vorbereitet.

4.1.3. Regionalplan Oderland-Spree

Im Integrierten Regionalplan Oderland-Spree (in Aufstellung befindlich) werden Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung und Infrastruktur in Umsetzung der Neufassung des Regionalplanungsgesetzes und der Planungsaufträge aus dem LEP HR als Mindestinhalte für Regionalpläne im Land Brandenburg getroffen. Der Integrierte Regionalplan liegt derzeit teilweise im Vorentwurf vor.

Da die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nach derzeitigem Kenntnisstand den Zielen der Landesplanung entspricht, wird davon ausgegangen, dass auch die in Aufstellung befindlichen Ziele und Grundsätze des Regionalplans beachtet werden.

Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ ist mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42/2021 vom 27.10.2021 in Kraft getreten. Die Gemeinde Steinhöfel liegt im weiteren Metropolenraum (WMR) sowie im ländlichen Gestaltungsraum. Der nächst gelegene Grundfunktionale Schwerpunkt ist die Stadt Briesen.

Folgender Grundsatz ist für die Gemeinde Steinhöfel von Bedeutung:

G 1.3 Ländlicher Gestaltungsraum

Im Ländlichen Gestaltungsraum sollen regionale Entwicklungskonzepte, die zur Gestaltung eines attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraums beitragen, gefördert und unterstützt werden. Die Leistungen der Daseinsvorsorge und der Zugang zu diesen sollen im Sinne des Gleichwertigkeitsziels durch eine wirkungsorientierte Regionalentwicklung gesichert und eingerichtet werden.

  • Bewertung: Die Gemeinde Steinhöfel versucht eine regionale Steigerung der Wertschöpfung insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV) zu erreichen. Die Sicherung regionaler Erwerbsmöglichkeiten wird auf Ebene des Flächennutzungsplans insbesondere durch die Sicherung und Erweiterung gewerblicher Bauflächen erzielt. Weiterhin werden in den historischen Ortslagen sowie an ehemaligen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten gemischte Bauflächen dargestellt.

Der Sachliche Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ liegt derzeit in der Entwurfsfassung für die förmliche Beteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG vor. Er trifft Festlegungen für den Ausbau von Wind- und Solarenergie. Auch für die Gemeinde Steinhöfel sind diese Festlegungen von Belang:

Z 1 Vorranggebiete Windenergienutzung

Der Regionalplan legt 32 Vorranggebiete für die Windenergienutzung fest. In den Vorranggebieten Windenergienutzung sind andere raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der Windenergienutzung vereinbar sind. Drei der Vorranggebiete Windenergienutzung liegen ganz oder teilweise im Gemeindegebiet von Steinhöfel (VR-WEN 35 Beerfelde Buchholz, VR-WEN 51 Müncheberg-Mittelheide und VR-WEN 60 Heinersdorf-Ost).

  • Bewertung: Die Gemeinde Steinhöfel trifft im Flächennutzungsplan für die Vorranggebiete Windenergienutzung keine Festlegungen, die dieser Nutzung entgegenstehen. Lediglich im Bereich des VR-WEN 35 sieht der Flächennutzungsplan eine Biogasanlage vor; die Anlage wurde aufgrund eines bereits 2011 bestandskräftig gewordenen Bebauungsplans errichtet.

G 1 Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Träger der Bauleitplanung sollen durch Berücksichtigung des Kriteriengerüsts Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Regionalen Planungsgemeinschaft zu einer raumverträglichen Entwicklung von raumbedeutsamen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) beitragen.

  • Bewertung: Die Gemeinde Steinhöfel hat bereits in mehreren Bauleitplanverfahren Freiflächen für die Entwicklung von Photovoltaikanlagen ausgewiesen (u.a. Solarpark III, Klimapark Steinhöfel). Zur Raumverträglichkeit dieser Entwicklung trägt die Gemeinde unter anderem dadurch bei, dass vor allem Agri-Photovoltaikanlagen vorgesehen sind.

4.2. Übergeordnete Fachplanungen

Für den Landkreis Oder-Spree liegt ein Landschaftsrahmenplan vor, der durch die Gemeinde Steinhöfel in der Abwägung zum Flächennutzungsplan zu berücksichtigen ist. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans erfolgt im weiteren Verfahren im Umweltbericht.

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden im Gebiet von Steinhöfel darüber hinaus derzeit keine übergeordneten Fachplanungen erarbeitet, die auf Ebene des Flächennutzungsplans in die Abwägung und Planung eingestellt werden müssen. Bestehende Schutzgebiete des Naturschutzes oder des Hochwasserschutzes, Bergbaugebiete u.a. werden nachrichtlich in den FNP übernommen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gebeten, im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB betreffende Informationen zur Verfügung zu stellen.