Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

12.3. Ver- und Entsorgung

Im Flächennutzungsplan sind Versorgungsanlagen darzustellen; dies erfolgt sowohl flächen- als auch linienhaft, jeweils entsprechend der Bestandsnutzung. Grundlage hierfür sind die Digitale Topografische Karte (siehe Kapitel 1.5) sowie Angaben des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland14.

Die Abwasserentsorgung erfolgt in vielen Orten dezentral. Der zuständige Zweckverband „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland“ wird an der Planung beteiligt.

Folgende Anlagen werden dargestellt:

BezeichnungOrtsteil / LageDarstellung
Umspannwerk HeinersdorfGölsdorfSymbol „Elektrizität“ sowie Fläche für Versorgungsanlagen
Wasserwerk BeerfeldeBeerfelde, nördlich der OrtslageSymbol „Wasser“
Kläranlage HeinersdorfHeinersdorf, Alte PoststraßeSymbol „Wasser“
Wasserwerk SchönfeldeSchönfelde, südlich der OrtslageSymbol „Wasser“

Tabelle 12: Anlagen der Ver- und Entsorgung

12.4. Landwirtschaft

Die Gemeinde Steinhöfel ist durch die landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich geprägt. Sie bildet weiterhin einen wichtigen Wirtschaftszeig in der Region. Die Landwirtschaftsflächen nehmen den weitaus größten Teil des Planungsgebietes ein (rund 66 %) In der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ werden alle Flächen zusammengefasst, die auf unterschiedliche Weise durch außenbereichstypische Nutzungen geprägt sind und im Bestand daher i.d.R. einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen sind. Dies sind nicht nur Ackerflächen im Außenbereich sondern auch Grünlandflächen, Flächen mit landwirtschaftlichen Betrieben (angrenzend an Ortslagen sowie außerhalb), gartenbauliche Betriebe (z. B. Gärtnerei in Steinhöfel, Kräuterhof in Neuendorf im Sande) sowie Baumschulen (z. B. in „Baumschule Lürssen“ in Tempelfelde). Auf eine Unterscheidung verschiedener Bestandteile der Landwirtschaft i.S.d. § 201 BauGB wird in der Darstellung jedoch verzichtet.

Einzelgebäude sowie Höfe im Außenbereich werden nicht als gesonderte Baufläche sondern sind als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Darstellung von Bauflächen ist aufgrund der Zielstellung im LEP HR (Ziel 5.4) ausgeschlossen.

Die dargestellten Sonderbauflächen „Agri-PV“, „PV“ und „Windpark“ schließen eine landwirtschaftliche Nutzung nicht aus, sondern bringen lediglich den planerischen Vorrang der Sondernutzung zum Ausdruck. Dass nicht für die Sondernutzung benötigte Flächen landwirtschaftlich nutzbar sind, wird durch Festsetzungen auf Ebene der Bebauungspläne gesichert. Hierzu zählen z.B. die Zwischenräume der Modulreihen bei Solaranlagen.

12.5. Waldflächen

Flächen für Wald werden grundsätzlich entsprechend der Bestandsnutzung dargestellt. Grundlage hierfür ist die Digitale Topografische Karte im Maßstab 1:10.000 (DTK 10, siehe Kapitel 1.5).

Zusätzlich wird eine Fläche aus dem Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS), die als Realkompensation für Windkraftanlagen für die Erstaufforstung bestimmt ist, als Wald dargestellt (ca. 4,9 ha).

Das Gemeindegebiet Steinhöfels ist vergleichsweise waldarm. Lediglich ca. 22 % des Gemeindegebiets bzw. ca. 35,1 km² sind von Wald bedeckt. Dies ist erheblich niedriger als der Brandenburgische Landesdurchschnitt von 37 %15. Der Erhalt der bestehenden Waldflächen hat daher in Steinhöfel besondere planerische Priorität.