62. Buchholzer Str. (TEMP 1)
Gemarkung Tempelberg, Flur 003, Flurstücke: 65, 67, 262, 263 | |
Empfohlene Darstellung: ~ 1,2 ha Wohnbauflächen | |
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert) | Empfohlene Darstellung |
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am südwestlichen Rand des Ortes an der Buchholzer Straße. Derzeit wird der Bereich intensiv ackerbaulich genutzt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist bereits Bebauung mit Wohngebäuden vorhanden. Südwestlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude. | |
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund der gegenüberliegenden Bebauung handelt es sie hierbei um eine klassische „Spiegelung“. Durch die Erweiterung kann auch ein Hof, der sich geringfügig im Außenbereich befindet, in den Siedlungszusammenhang einbezogen werden. Bei straßenbegleitender Entwicklung des Gebiets ist die Anpassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ausreichend. In diesem Fall erfolgt auch keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR. |