Bebauungsplan Nr. 65/20 "Wohnen am Weinberg"

Strausberg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 14 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Strausberg

Planungsanlass

Das wesentliche Ziel und der wesentliche Zweck des Bebauungsplans bestehen darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit etwa 30-50 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau zur Deckung der vorhandenen und zukünftigen Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Strausberg im Bereich der Weinberge angrenzend an Kelmstraße und Berliner Straße zu entwickeln. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der (nicht maßstabsgerechten) Planskizze am Ende des Bekanntmachungstextes und umfasst das Flurstück 1398 in der Flur 12 der Gemarkung Strausberg.

Das Bebauungsplanverfahren wird als qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie einem entsprechenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Ansprechperson

Ansprechpartner ist der zuständige Sachbearbeiter für die Bauleitplanung Herr Schild.

E-Mail: jonatan.schild@stadt-strausberg.de

Tel.: 03341 / 381‑ 330

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Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs

Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs vom 03.05.2024

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Stellungnahme #M1

Verfasser*in: Landkreis Märkisch-Oderland
Eingereicht am:

Stellungnahmen der Behörden des LK MOL

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