15. Neuinanspruchnahme von Flächen - Prüfflächen
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden Neuinanspruchnahmen von Flächen im Außenbereich vorgenommen.
Aufgrund der neuen Plangrundlage werden diverse kleinteilige Anpassungen von Bauflächen insbesondere im Bereich der Siedlungen vorgenommen. Bei diesen handelt es nicht um Neuinanspruchnahmen von Flächen im Außenbereich.
Hinweis: Im Rahmen des Vorentwurfes werden die folgenden Flächen als Prüfflächen bezeichnet. Hierzu soll im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das Abwägungsmaterial erfolgen.