Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

41. Gewerbe am östlichen Ortsrand (HEIN 7)

Gemarkung Heinersdorf, Flur 004, Flurstücke: 118, 149, 159, 160
Empfohlene Darstellung: ~ 3,7 ha Gewerbliche Bauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen an der Westseite des Ortes. Im Bestand sind nördlich der Straße „Heinersdorfer Vorwerk“ bereits gewerbliche Nutzungen vorhanden. Südlich der Straße sind im Bestand Lagerhallen. Die Erschließungsstraße wurde im Rahmen der gewerblichen Entwicklung verkauft. Es ist keine öffentliche Durchwegung zwischen der Straße am Tierpark und der Straße am Teufelsstein vorhanden. Angrenzend befinden sich überwiegend Kleingärten.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für gewerbliche Bauflächen geprüft. Aufgrund der Lage kann an bereits bestehenden Gewerbegebiete angeschlossen werden. Die Lange am Ortsrand ist für die Weiterentwicklung des Gewerbes geeignet, da hier wenig Gemengelagen erzeugt werden. Zur Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierbei ist insbesondere die Erschließung zu klären. Auch Immissionen sind hierbei vertiefend zu prüfen.

42. Behlendorf, Baathstr / Müncheberger Weg (HEIN 8)

Gemarkung Heinerdorf, Flur 005, Flurstücke: 291, 293
Empfohlene Darstellung: ~ 0,3 ha Gemischte Baufläche
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Fläche liegt an der Baathstr. / Müncheberger Weg. Gegenüberliegend ist bereits Wohnbebauung vorhanden. Die Fläche ist unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt. Angrenzend befindet sich die Landesstraße L 36.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für gemischte Bauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Siedlungsflächen bietet sich die Fläche als kleinteilige Abrundung an. Zur Landesstraße L 36 sind Abstände nach Straßengesetz einzuhalten. Die Fläche ist derzeit nicht in der Außenbereichssatzung enthalten, diese müsste angepasst werden. Die Fläche wäre voraussichtlich vom Kontingent für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung abzuziehen.

42.1. Jänickendorf (mit Ausbau Jänickendorf, Neue Mühle)

Abbildung 19: Übersichtskarte zu Prüfflächen in Jänickendorf

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