Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

43. Neumühler Weg (JÄ 1)

Gemarkung Jänickendorf, Flur 001, Flurstücke: 77, 78, 174
Empfohlene Darstellung: --
Luftbild (© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0) mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am nördlichen Rand des Ortes, östlich des bereits bebauten Neumühler Weges. Derzeit wird der Bereich überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. Entlang der Straße befinden sich ein Entwässerungsgraben sowie eine Feldgehölzhecke. Weiterhin liegt hier ein kleiner Rastplatz.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen untersucht. Der vorhandene Entwässerungsgraben entlang des Neumühler Weges müsste für die Zufahrten gequert werden. Voraussichtlich wäre dessen Verlagerung an die Ostseite der zukünftigen Grundstücke sinnvoll. Die vorhandene Feldgehölzhecke müsste entfernt und kompensiert werden. Aufgrund anderer besser geeigneter Standorte, wird die Entwicklung dieses Bereichs derzeit nicht weiter verfolgt.

44. Westliches Ende Am Dorfring (JÄ 2)

Gemarkung Jänickendorf, Flur 002, Flurstücke: 59, 228, 313
Empfohlene Darstellung: ~ 0,2 ha Gemischte Baufläche
Luftbild (© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0) mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am westlichen Rand des Ortes, an der Straße Am Dorfring. Östlich angrenzend befinden sich ehemalige Landwirtschaftsgebäude, die derzeit als Kfz-Werkstatt / Zimmerei genutzt werden. Entlang der Prüffläche befindet sich auch die Zufahrt zu den gewerblich genutzten Hallen. Weiterhin befindet sich angrenzend Wohnbebauung (Einfamilienhäuser). Derzeit wird der Bereich überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für gemischte Bauflächen untersucht. Die Prüffläche befindet sich am Ortsrand und angrenzend an gewerbliche Nutzungen. Hier ist das Ziel der reduzierten Flächendarstellung keine Gemengelage zu erzeugen und die vorhandenen Nutzungen zu sortieren. Es wurde daher darauf verzichtet mit der gemischten Baufläche an die gewerblichen Nutzungen heranzurücken und eine neue Flächenausweisung lediglich auf der Südseite der Dorfstraße in angepasster Tiefe vorgenommen. Hier wäre die Anpassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlich. Eine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR im Rahmen der empfohlenen Darstellung ist voraussichtlich nicht erforderlich.

45. Westliches Ende Feldweg (JÄ 3)

Gemarkung Jänickendorf, Flur 002, Flurstücke: 54, 57, 58/2, 60, 193, 194, 314, 317
Empfohlene Darstellung: ~ 0,9 ha Wohnbauflächen
Luftbild (© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0) mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am westlichen Rand des Ortes, an der Straße Feldweg. Nördlich an den befestigten Feldweg angrenzend befindet sich bereits Wohnbebauung (Einfamilienhäuser). Der Feldweg endet in einer Sackgasse. Derzeit wird der Bereich überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. In einem kleinen Streifen erfolgt auch eine kleinteilige gärtnerische Nutzung. Im östlichen Bereich der Prüffläche sind weitere gärtnerische Nutzungen vorhanden.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen untersucht. Sie ist nicht in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung enthalten Für die Entwicklung des Gebietes wäre voraussichtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, insbesondere um die Erschließung zu sichern. Die Fläche wäre auf das Flächenkontingent des LEP HR anzurechnen.